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Amtliches Mitteilungsblatt
des Deutschen Reiches

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15.
Mai
2014

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.

15.
05.
2014

In der 67. Tagung des Volks-Bundesrathes vom 10. Mai 2014 und der 42. Tagung des Volks-Reichstages am 10. Mai 2014, wurden den folgenden Gesetzen, Erlaße und Bekanntmachungen die Zustimmung gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung erteilt.


Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 68ten Tagung

zum 10.05.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter
Zustimmung der 67. Tagung des Volks-Bundesrathes, was folgt:
 

Gemäß Artikel 12 der Verfassung hat sich der Volks-Bundesrath spätestens zum 10. Juni des Jahres 2014 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1405102-Bekanntmachung-VBR68-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1405102-Bekanntmachung-VBR68-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 43ten Tagung

verordnet am 10.05.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 19

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag am 09. Juni des Jahres 2014 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1405101-Nr19-Verordnung-VRT43-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1405101-Nr19-Verordnung-VRT43-Einberufung"_D

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Gesetz, betreffend die Sperre aller Patente und Marken die der Aufsicht des Deutschen Reiches zuzuordnen sind

gegeben am 26.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 18

§ 1.

Alle Patente und Markennamen, die der Verwaltung, Genehmigung und Aufsicht des Reichspatentamtes zuzuordnen sind und durch staatsfeindliche Maßnahmen, geraubt, entwendet, verkauft, verschenkt oder beschlagnahmt wurden, sind mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes gesperrt.

§ 2.

Für jedwede Fortführung und Anwendung der betroffenen Patente und Marken, so auch die die in Folge verändert wurden, haftet der Verursacher privatrechtlich und ist für jeden entstandenen Schaden gleich welcher Art von Schaden, vor dem Deutschen Reichsgericht der gerechten Strafe zuzuführen.

§ 3.

Der Haftungszeitraum bestimmt sich je nach dem, wann das betreffende Patent oder die betreffende Marke der Aufsicht des Reichspatentamtes mit Gewalt entzogen wurde.

§ 4.

Alle zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt und gelten im Sinne dieses Gesetz für die jeweils betreffenden natürlichen und juristischen Personen.

§ 5.

Die Berufung auf nationales, europäisches und internationales Recht oder Zulassung ist im gesamten Deutschen Reich mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes nur durch vorheriger gesetzlicher Genehmigung und Legitimation erlaubt.

§ 6.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1404263-Nr18-Gesetz-Sperre-aller-Patente-des-Reiches" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1404263-Nr18-Gesetz-Sperre-aller-Patente-des-Reiches"_D

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Gesetz, betreffend die Änderung von Besatzungsrechten

verordnet am 26.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 17

Der bisherige Text aus unseren Reichsgesetzen
Alt:
Alle zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.

§ 1.

Der bisherige Text wird folgende Fassung erhalten

Neu:

Alle zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt und gelten im Sinne dieses Gesetz für die hier genannten natürlichen und juristischen Personen.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft
und ist in folgenden Gesetzen zu redigieren:

RGBl-1403132-Nr10-Gesetz-Verbot-Bandenbildungen, §5
RGBl-1403031-Nr07-Gesetz-Zulassung-Psychologen, §4

RGBl-1402041-Nr04-Gesetz-Zulassung-Richter, §4

RGBl-1310181-Nr43-Gesetz-Verbot-Waffen-aller-Art, §4

RGBl-1309232-Nr38-Gesetz-Verbot-Detektive-Privatpolizei, §4

RGBl-1308234-Nr34-Gesetz-Verbot-Mahngerichte, §4

RGBl-1308232-Nr33-Gesetz-Verbot-BRD-Inkasso, §4

RGBl-1308201-Nr30-Verordnung-zu-BRD-Wahlen, §4

RGBl-1307231-Nr29-Gesetz-Verbot-BRD-Wahlen, §4

RGBl-1305231-Nr19-Gesetz-Zulassung-Staatsanwaltschaft, §4
RGBl-1303133-Nr12
-Gesetz-Zulassung-Makler, §4
RGBl-1303131-Nr11-Gesetz-Zulassung-Notare, §4

RGBl-1302133-Nr9-Gesetz-Zulassung-Gerichtsvollzieher, §4

RGBl-1212085-Nr21-Gesetz-Zulassung-Rechtspfleger, §4

RGBl-1212083-Nr20-Gesetz-Zulassung-Rechtsanwaltskammer, §4

RGBl-1212081-Nr19-Gesetz-Zulassung-Rechtsanwaltschaft, §4

Reichsgesetzblatt "RGBl-1404261-Nr17-Aenderungsgesetz-Besatzungrecht" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1404261-Nr17-Aenderungsgesetz-Besatzungrecht"_D

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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichspatentamtes

gegeben am 16.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 16

§ 1.

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Reichspatentamt, errichtet und dem Präsidium des Bundes unmittelbar unterstellt. Es dient dem Schutz des geistigen Eigentums und Markennamen natürlicher und juristischer Personen, ebenso zur gesicherten Förderung und zum Schutz technischer Entwicklungen, zur Einhaltung schützenswerter Organismen und Wesenheiten, unter der Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
"Staatssekretär des Reichspatentamtes".

Die einzelnen Aufgaben des Reichspatentamtes bestimmt das Präsidium des Bundes in Abstimmung mit dem Reichskanzler und mit dem Staatssekretär des Reichspatentamtes. Es bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

§ 2.

Dieser Erlaß tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Reichspatentamtes" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Reichspatentamtes"_D

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Gesetz, betreffend die Änderung von Anwendungsvorschriften zu europäischem und internationalem Recht

erlassen am 15.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 15

Der bisherige Text aus unseren Reichsgesetzen
Alt:
Die Berufung auf nationales, europäisches und internationales Recht oder Zulassung ist im gesamten Deutschen Reich mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes verboten.

§ 1.

Der bisherige Text wird folgende Fassung erhalten

Neu:

Die Berufung auf nationales, europäisches und internationales Recht oder Zulassung ist im gesamten Deutschen Reich mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes nur durch vorheriger gesetzlicher Genehmigung und Legitimation erlaubt.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft
und ist in folgenden Gesetzen zu redigieren:

RGBl-1404111-Nr13-Verbot-von-Kriegsaktivitaeten, §5
RGBl-1403031-Nr07-Gesetz-Zulassung-Psychologen, §3
RGBl-1402041-Nr04-Gesetz-Zulassung-Richter, §3
RGBl-1310181-Nr43-Gesetz-Verbot-Waffen-aller-Art, §5
RGBl-1309263-Nr40-Gesetz-Zoelle, §5
RGBl-1309261-Nr39-Gesetz-Steuer-und-Abgaben, §5
RGBl-1309232-Nr38-Gesetz-Verbot-Detektive-Privatpolizei, §5
RGBl-1308234-Nr34-Gesetz-Verbot-Mahngerichte, §5
RGBl-1308232-Nr33-Gesetz-Verbot-BRD-Inkasso, §5
RGBl-1307231-Nr29-Gesetz-Verbot-BRD-Wahlen, §5
RGBl-1305231-Nr19-Gesetz-Zulassung-Staatsanwaltschaft, §3
RGBl-1303133-Nr12
-Gesetz-Zulassung-Makler, §3
RGBl-1303131-Nr11-Gesetz-Zulassung-Notare, §3
RGBl-1302133-Nr9-Gesetz-Zulassung-Gerichtsvollzieher, §3
RGBl-1212085-Nr21-Gesetz-Zulassung-Rechtspfleger, §3
RGBl-1212083-Nr20-Gesetz-Zulassung-Rechtsanwaltskammer, §3

RGBl-1212081-Nr19-Gesetz-Zulassung-Rechtsanwaltschaft, §3

Reichsgesetzblatt "RGBl-1404151-Nr15-Aenderungsgesetz-zu-Europarecht" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1404151-Nr15-Aenderungsgesetz-zu-Europarecht"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Zu Übersicht aller Beschlüsse, Erlasse und Gesetze der tatsächlichen Reichsregierung.




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