Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 76ten Tagung
zum 19.04.2015, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 20.04.2015 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung der 75. Tagung des Volks-Bundesrathes, was
folgt:
Gemäß Artikel 12 der Verfassung hat sich
der Volks-Bundesrath spätestens zum 31. Mai des Jahres 2015 berufen, zusammenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen
Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1504191-Bekanntmachung-VBR76-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1504191-Bekanntmachung-VBR76-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 51ten Tagung
verordnet
am 18.04.2015, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am20.04.2015 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 05
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag
am 30. Mai des Jahres 2015 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke
wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1504181-Nr05-Verordnung-VRT51-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1504181-Nr05-Verordnung-VRT51-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-180115.pdf
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