Header image  

Amtliches Mitteilungsblatt
des Deutschen Reiches

line decor

                    Zur Gesetzesdatenbank des Deutschen Reichs

line decor

 
Mit klick auf die Felder     
oder auf die Texte      
kommen Sie in die      
einzelnen Bereiche
      

  • Dezember 2010
    November 2010
    Oktober 2010
    September 2010

    August 2010

    Juli 2010
    Juni 2010
    Mai 2010
    April 2010

    März 2010

    Februar 2010
    Januar 2010
  • Dezember 2009

    November 2009
    Oktober 2009

    September 2009

    August 2009
    Juli 2009
    Juni 2009
    Mai 2009
    April 2009
    März 2009
    Februar 2009
    Januar 2009 

 

28.
Juni
2016

In Kraft gesetzt am 28.06.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.

28.
06.
2016


Liste aller Personen, die Ihre Reichsangehörigkeit zurückgegeben haben ab dem 28.06.2016.

06.
Juni
2016

In Kraft gesetzt am 06.06.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.

06.
06.
2016

In der 85. Tagung des Volks-Bundesrathes vom 04. Juni 2016 und der vorhergehenden 60. Tagung des Volks-Reichstages am 04. Juni 2016, wurden den folgenden Gesetzen, Erlaße, Beschlüsse und Bekanntmachungen die Zustimmung gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung erteilt.

In der 85ten Tagung des Volks-Bundesrathes, wurde den 48 Anwärtern zum Deutschen Recht-Konsulenten oder Mediator die Zustimmung zur Berechtigung, gemäß der alten Satzung und den Vorschriften erteilt. Zusätzlich wurde der neuen Verbandssatzung und den neuen Beitrittzuschriften für den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten (RDRK) die Zustimmung erteilt, womit der RDRK nun absolut souverän, neutral und autark handeln kann.

Rechtskräftig durch Veröffentlichung am 06ten Tage des 6ten Monats im Jahre 2016


Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 86ten Tagung

zum 04.06.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 06.06.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung der 85. Tagung des Volks-Bundesrathes, was folgt:

 

Gemäß Artikel 12 der Verfassung hat sich der Volks-Bundesrath spätestens zum 16. Juli des Jahres 2016 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1606042-Bekanntmachung-VBR86-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1606042-Bekanntmachung-VBR86-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: .FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 61ten Tagung

verordnet am 04.06.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 06.06.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 20

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag am 16. Juli des Jahres 2016 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1606041-Nr20-Verordnung-VRT61-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1606041-Nr20-Verordnung-VRT61-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Gesetz, betreffend Außerkraftsetzung der Straffreiheit
im Sinne von Immunitäts- und Indemnitätsvereinbarungen

gegeben am 29.05.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 06.06.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 19

§ 1.

Alle Gesetze, Erlasse und Verordnungen, die seit dem 29.10.1918 auf dem Staatsgebiet Deutschlands in seinen Grenzen vom 31. Juli 1914 zum Schutz von Beamten und Bediensteten angewandt wurden, während diese im Sinne von Fremdmächten, Fremdverwaltungen, Selbstverwaltungen, Behörden, Körperschaften, Religions-gemeinschaften und Organisationen zur Ausbeutung des Deutschen Volkes dienten und noch dienen, sind hiermit außer Kraft gesetzt. Es gelten die Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten wie diese zum 28. Oktober 1918 bestanden und alle die im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht sind.

 § 2.

Jegliche Immunität oder Indemnität sind für den unter § 1 dieses Gesetzes erfassten Personenkreises, im Sinne der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands verwirkt und werden auch rückwirkend bis zum 28.10.1918 strafrechtlich ermittelt und geahndet. Dies gilt auch für Ausländer im Sinne des Gesetzes.

§ 3.

Ansprüche gegen den betreffenden Personenkreis, werden vor dem Deutschen Reichsgericht geltend gemacht. Die Beschwerdeinstanz in allen Angelegenheiten ist das Deutsche Reichsgericht.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1605291-Nr19-Ausserkraftsetzung-Straffreiheit-durch-Immunitaet" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1605291-Nr19-Ausserkraftsetzung-Straffreiheit-durch-Immunitaet"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


 

Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-180115.pdf

Zu Übersicht aller Beschlüsse, Erlasse und Gesetze der tatsächlichen Reichsregierung.




Für den Inhalt externer Weltnetzseiten übernehmen wir keine Haftung

Reichsanzeiger ausdrucken und verteilen ist zwingend erwünscht, denn Aufklärung ist Pflicht!