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Amtliches Mitteilungsblatt
des Deutschen Reiches

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09.
Dezember
2016

In Kraft gesetzt am 09.12.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.

09.
12.
2016

In der 90. Tagung des Volks-Bundesrathes vom 26.November 2016 und der vorhergehenden 65. Tagung des Volks-Reichstages am 26. November 2016, wurden den folgenden Gesetzen, Erlaße, Beschlüsse und Bekanntmachungen die Zustimmung gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung erteilt.

Zustimmung der Urkunde und der Erteilung einer Reichsschatzanweisung
Zustimmung der Aktivierung der Reichsbankgeschäfte
Zustimmung zur Gründung des Kuratorium der Reichsbank
Zustimmung zur Herausgabe von Reichsbankanteilscheine
Zustimmung zur Gründung der Kommission "Kriegsgräberfürsorge auf der Krim".

Rechtskräftig durch Veröffentlichung am 09ten Tage des 12ten Monats im Jahre 2016


Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 91ten Tagung

zum 26.11.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 09.12.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Abstimmung des Volks-Bundesrathes, was folgt:

 

Gemäß Artikel 12 der Verfassung hat sich der Volks-Bundesrath spätestens zum 21. Januar des Jahres 2017 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1611262-Bekanntmachung-VBR91-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1611262-Bekanntmachung-VBR91-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 66ten Tagung

verordnet am 26.11.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 09.12.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 34

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag am 26. November des Jahres 2016 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1611261-Nr34-Verordnung-VRT66-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1611261-Nr34-Verordnung-VRT66-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe von
Schatzanweisungen des Deutschen Reiches

gegeben am 23.11.2016, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 22. März 2018, "RGBl-1803041-Nr07-Aenderungsgesetz"

In Kraft gesetzt am 09.12.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 33

Zur Herstellung der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit des Deutschen Reiches erlasse ich die Ausgabe von Schatzanweisungen, in Gemäßheit der Reichsschuldenordnung "RGBl-1803031-Nr06-Reichsschuldenordnung", in einer Höhe von 5.914.800,00 Mark.

Die Auszahlungen der Dividende werden ab dem fünften Jahr jährlich an den Inhaber in Mark ausgezahlt. Die Bewertung und Ausstellung dieser Schatzanweisung beginnt nachdem der festgelegte Gegenwert durch die Reichsschuldenverwaltung verbucht bzw. in Empfang genommen wurde, die Umrechnung richtet sich nach dem Goldstandard. Dem Inhaber steht ein Kündigungsrecht gegenüber dem Staat erst ab dem 10ten Jahr zu. Die Werte der Staatsanleihen sind auf volle Beträge wie 50, 100, 200, 500 und 1000 Mark festgelegt.

Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Hier sehen Sie die Urkunde der Reichsschatzanweisung

Reichsgesetzblatt "RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiedereinrichtung
der Reichsschuldenverwaltung des Deutschen Reiches

gegeben am 21.11.2016, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 22. März 2018, "RGBl-1803041-Nr07-Aenderungsgesetz"

In Kraft gesetzt am 09.12.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 32

Für die Zwecke der Beschaffung von Liquiditätsmitteln zur Wiedereinrichtung der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit des Deutschen Reiches, wird erneut die Reichsschuldenverwaltung eingerichtet.

Die Leitung dieser Behörde untersteht direkt dem Reichskanzler, die Überwachung erfolgt durch eine Reichsschuldenkommission.

Die einzelnen Aufgaben der Reichsschuldenverwaltung bestimmt der Reichskanzler und der Staatssekretär im Reichsschatzamt. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Verwaltungsbereich auf diese Verwaltung übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Alles weitere regelt die Reichsschuldenordnung "RGBl-1803031-Nr06-Reichsschuldenordnung".

Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1611211-Nr32-Erlass-Einrichtung-Reichsschuldenverwaltung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1611211-Nr32-Erlass-Einrichtung-Reichsschuldenverwaltung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-180115.pdf

Zu Übersicht aller Beschlüsse, Erlasse und Gesetze der tatsächlichen Reichsregierung.




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