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 Gleichheit vor dem Gesetz
Amtsblatt -
Meine Schritte zum souveränen Staatsangehörigen

Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia) ist einer der Grundbegriffe der Ethik - der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den fairen Ausgleich von Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.

Die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs "gerecht" ist "angemessen, richtig". Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.

Die Justitia Deutschland-Regel
Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die
Gleichheit vor dem Gesetz eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die Gerechtigkeit. In den meisten Verfassungen wird diese als Grundlage des Rechtsstaates eingefordert: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." (Artikel 1, Grundgesetz der BRD)

Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. [...] Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen."

Die soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein, was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.

Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann. Man unterscheidet:

  • Bedürfnisprinzip (den - verschiedenen/verschieden großen - Bedürfnissen gerecht werden)
  • Vertragsprinzip (dem Vereinbarten gerecht werden)
  • Leistungsprinzip (wer viel für die Gemeinschaft leistet, dem steht auch mehr zu)
  • Gleichheitsprinzip (jeder bekommt das Gleiche)
  • Gleichberechtigungsprinzip (Ausgleich/Angleichung von Rechten und Chancen - z.B. zwischen Mann und Frau)
  • Autoritäres Machtprinzip


vorangehender Text wurde mit freundlicher Duldung entnommen von wikipedia

Meine Auftragserteilung an Justitia Deutschland beruht auf den Kriterien und Prinzipien dieser Seite sowie auf der Wahrheit meines Vorbringens auf Recht und Würde.

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Völkerrechtliche Erklärung und Argumente für Deutschland (pdf - 1,2 MB)
 

 Gleichheit vor dem Gesetz

Es gibt nur ein Deutsches Volk und nur ein Deutsches Reich, beide haben nichts mit einer Weimarer Republik, einem Großdeutschen Reich und einer BRD zu tun, auch nichts mit deren Verfassungen oder einem Grundgesetz und auch nichts mit allen Gesetzen oder Verordnungen dieser Fremdverwaltungen oder Selbstverwaltungen.

"Wer Unwahrheit als Waffe benutzt, wird durch die Wahrheit vernichtet!"

 

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Deutsches Reich
Der ewige Bund mit dem Namen Deutsches Reich, gegründet 1871 umfaßt Deutschland und seine gesamten Schutzgebiete wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden.

Schutzgebiete
Damit sind alle Gebiete gemeint, die sich unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt haben.

Zum besseren Verständnis bezüglich der gültigen Reichsverfassung 
Die Übergangs-Reichsleitung  BundespräsidiumBundesrath und  Volks-Reichstag sind sich dessen bewußt, daß sich das "Neue Deutsche Reich"
"nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands" eine neue zeitgerechte Verfassung geben muß. Und bis zu diesem Zeitpunkt, wird zur Verhinderung einer Anarchie, an der einzig gültigen und hier erwähnten Verfassung festgehalten.


 

 

   
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