Herausgegeber

 
unter Justitia Deutschland bzw.
Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
line decor
         Zurück zur Übersicht
line decor

 

 

J
U
S
T
I
T
I
A

D
E
U
T
S
C
H
E
S

R
E
I
C
H

 

erlassenam 01.11.2011, im Namen des Deutschen Reiches 
Änderungsstand: 08.05.2013

In Kraft gesetzt am 23.11.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 26


§ 1.

Alle sogenannten Amtsträger bzw. Bediensteten der Bundespolizei, Landespolizei oder sonstiger Polizeibehörden, der Zollbehörden, alle Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamten, die sich bei Verhaftungen zur Erzwingung von eidesstattlichen Erklärungen, Vermögensauskünften bzw. Verzeichnissen ihres Vermögens oder Zahlungen einer Ordnungswidrigkeit aktiv und passiv beteiligt haben, haften persönlich je Haftbefehl und je Schuldner in einer Ersatzhaftpflicht von 250.000,00 Mark. Bei Haftbefehlen mit Erzwingungshaft zur Zahlung etwaiger Gebühren für Ordnungswidrigkeiten gilt die Ersatzpflicht je Tag zu 1.500,- Mark und dem hundertfachen der angesetzten Summe, die mit Inkraftsetzung dieses Erlasses nur vor dem Reichsgericht entschieden werden kann. Erfolgte eine Verhaftung, gilt die Ersatzpflicht in Höhe von 250.000,00 Mark. Es gilt in allen Fällen, StGB § 3 in Anwendung zubringen.

§ 2.

Alle Beschlüsse, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Handlungen  des genannten Personenkreises, die gegen die geltende Verfassung, bzw. gegen die Ordnung und Souveränität Deutschlands und des Deutschen Reiches und gegen die Wohlfahrt und den Schutz des Deutschen Volkes gerichtet waren und noch werden, fallen unter § 1 dieser Privathaftung und sind, wenn nötig, zurückzuverfolgen bis zum 28. Oktober 1918.

§ 3.

Ausgeschlossen sind alle staatsrechtrechtlich verbindlichen Haftbefehle, die von Richtern gemäß GVG § 15 und § 16 vorschriftsmäßig unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurden, sowie alle Haftbefehle, die auf Straftaten und im Fall der Abwehr gegen Leib und Leben gerichtete Handlungen beruhen.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.


Erlassen zu Berlin, den 01. November 2011

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat
Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt "RGBl-1111011-Nr26-Erlass-Privathaftung-der-BRD-Exekutive" in Amtsschrift


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


  Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken    Diese
Seite ausdrucken