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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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erlassen am 03.10.2012, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 16.10.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 07


    Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Reichsamt für Bildung, Kultur, Sport und Wissenschaften errichtet und dem Reichsamt des Innern unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Bildung, Kultur, Sport und Wissenschaften fallenden Handlungen, unter Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.

    Der Leiter bzw. die Leiterin dieser Behörde führt die Bezeichnung
    "Staatssekretär bzw. Staatssekretärin für Bildung".

    Die einzelnen Aufgaben des Reichsamtes für Reichsamt für Bildung, Kultur, Sport und Wissenschaften bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

    Berlin, den 03. Oktober 2012

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär und Präsidialsenat
    Erhard Lorenz
     

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1210031-Nr07-Erlass-Reichsamt-fuer-Bildung" Amtsschrift


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


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