Herausgegeber
REICHSPRÄSIDIUM
J U S T I T I A D E U T S C H E S R E I C H
Gesetz, betreffend die Einkommensteuer im Deutschen Reich Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken
gegeben am 29.06.2011, im Namen des Deutschen Reiches Wurde am 03.03.2016 außerkraft gesetzt, durch Gesetz http://deutscher-reichsanzeiger.de/2016/rgbl-03-Mae-2016.htm#Nr03 Änderungsstand: 03.03.2016
In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 11
Wurde am 03.03.2016 außerkraft gesetzt, durch Gesetz http://deutscher-reichsanzeiger.de/2016/rgbl-03-Mae-2016.htm#Nr03
§ 1.
Der zu zahlende Steuerbetrag beträgt fünfundzwanzig von Hundert.
§ 2.
Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Gegeben zu Berlin, den 29. Juni 2011
Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes Staatssekretär des Reichsschatzamtes Staatssekretär des Innern Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1106291-Nr11-Gesetz-Einkommensteuergesetz" Amtsschrift
zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken