Nr. 02
Zum
Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein
Reichsamt für Energie errichtet und dem Reichsamt des Innern unmittelbar
unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der
Beaufsichtigung der unter Energie fallenden Handlungen, unter Beachtung
universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
"Staatssekretär im Reichsamt für Energie".
Die einzelnen Aufgaben des Reichsamtes für Energie bestimmt der Reichskanzler. Er
bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die
Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar
auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den
Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 21. März 2011.
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1103212-Nr02-Erlass-Reichsamt-Energie" Amtsschrift