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Justitia Deutsches Reich
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Erstmals gegeben am 20.05.1898, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand 29.11.2009

In Kraft gesetzt am 01.12.2009 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 4

    § 1.

    Für diejenigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welche durch Reichsgesetz den Gerichten übertragen sind, gelten, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die nachstehenden allgemeinen Vorschriften.

    Es gelten im gesamten Umfang dieses Gesetzes, § 15 und § 16 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

    § 2.

    Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft


    Gegeben zu Berlin, den 29. November 2010

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Der Stellvertretende Reichskanzler
    Staatssekretär des Innern
    Erhard Lorenz
     

    Reichsgesetzblatt "RGBl-0912001-Nr4-EG-Freiwillige-Gerichtsbarkeit-GVG" in Amtsschrift


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de

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