Nr. 26
Im gesamten Umfang der
Reichsgesetzgebung, in dem auf Grund von Bestimmungen, Verordnungen und
Vorschriften die Begriffe Zuchthaus, Festungshaft, Gefängnis und Haft verwendet
werden, tritt an dessen Stelle der Begriff „Freiheitsentzug“.
Die betreffenden Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften
sind im Verlauf einer zu folgen habenden Strafrechtsreform zu ändern.
Berlin, den 14. August 2010.
Im Allerhöchsten
Auftrage des Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz