Herausgegeber

 
unter Justitia Deutschland bzw.
Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
line decor
         Zurück zur Übersicht
line decor

 

 

J
U
S
T
I
T
I
A

D
E
U
T
S
C
H
E
S

R
E
I
C
H

 


gegeben am 05.12.2012, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 21.12.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 18

    § 1.

    Allen Deutschen Recht-Konsulenten in der aktiven Tätigkeit eines Amtsträgers, ist es gestattet zur Erhaltung der eigenen Existenz, gemäß § 16  des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 (Reichsgesetzblatt Nr.10) Nebenämter und Nebenbeschäftigungen einzugehen oder ein Gewerbe zu betreiben. Voraussetzung ist, daß diese Nebenerwerbsmöglichkeiten nicht gegen die Vorschriften der Reichsrechtsordnung verstoßen.

    § 2.

    Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.


    Gegeben zu Berlin, den 05. Dezember 2012

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär und Präsidialsenat
    Erhard Lorenz
     

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1212051-Nr18-Verordnung-Nebenbeschaeftigung" Amtsschrift


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


  Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken    Diese
Seite ausdrucken