Nr. 14
Zum
Zwecke der Schaffung einer Sonderbehörde im Deutschen Reich wird ein „Reichsamt
zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen
Staatsterrorismus“ kurz
„RaBeStTe“ errichtet und dem Reichsjustizamt unmittelbar unterstellt. Es dient
zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter
Staatsschutz fallenden Handlungen.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
"Staatssekretär im Reichsamt zur Bereinigung von Staatsterrorismus".
Die einzelnen Aufgaben der Behörde „Reichsamt zur Bereinigung von politisch-,
juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus“ bestimmt der Staatssekretär des Reichjustizamtes
in Abstimmung mit dem Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den
beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die
neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der
betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 23. Juli 2011.
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1107231-Nr14-Erlass-RaBeStTe" Amtsschrift