Herausgegeber

 
unter Justitia Deutschland bzw.
Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
line decor
         Zurück zur Übersicht
line decor

 

 

J
U
S
T
I
T
I
A

D
E
U
T
S
C
H
E
S

R
E
I
C
H

 

gegeben am 14. August 2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.06.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 28

    § 1.

    Für jeden Bürger sind die Steuergesetze gleich anzuwenden.


    § 2.

    Es gibt eine Einkommenssteuer, sie ist näher im Einkommenssteuergesetz (ESteuG) beschrieben.
    Es gibt eine Grundsteuer, sie ist näher im Grundsteuergesetz (GruSteuG) beschrieben.
    Es gibt eine Mehrwertsteuer, sie ist näher im Mehrwertsteuergesetz (MeSteuG) beschrieben.


    § 3.

    All diese Steuern sind durch das Reichsschatzamt einzutreiben. Der Staatssekretär des Reichsschatzamtes trägt die Verantwortung für dieordnungsgemäße Eintreibung der Steuern.


    § 4.

    Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.


    Gegeben zu Berlin, den 14. August 2010.


    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär des Innern
    Erhard Lorenz


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


  Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken    Diese
Seite ausdrucken