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Justitia Deutsches Reich
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gegeben am 03.10.2012, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 16.10.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 10

    § 1.

    Bis zur gesetzlichen Regelung des gesamten Geld- und Kreditwesens werden alle Banken und sonstige Geldinstitute auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches, ihres privatrechtlichen Charakters enthoben und unter Staatsaufsicht gestellt.

    § 2.

    Jede Veränderung oder Verschiebung jeglicher Vermögensstände wird bestraft. Dies betrifft auch Vermögensstände Dritter.

    § 3.

    Die Aufsicht obliegt dem Reichskanzler im Einvernehmen mit den verantwortlichen und hinzugezogenen Reichsbehörden.

    § 4.

    Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft


    Berlin, den 03. Oktober 2012

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär und Präsidialsenat
    Erhard Lorenz


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


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