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Justitia Deutsches Reich
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gegeben am 26.09.2009, im Namen des Deutschen Reiches
 

In Kraft gesetzt am 29.09.2009 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 1

    § 1

    Der Reichstag, gegenwärtig als Volks-Reichstag bezeichnet, gemäß Reichsverfassung Abteilung IV, begann mit dem Tag der Proklamation vom 23.05.2009 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin erneut seine Tätigkeit.

    Die gesetzlich vorgeschriebene Handlungsfähigkeit des Reichstages wurde durch Erfüllung von Artikel 27 der Reichsverfassung am 26.09.2009 wieder hergestellt.

    Die Reichsrechtsordnung wie zum Stand 28. Oktober 1918 wird hiermit weitergeführt.

    § 2

    Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.


    Gegeben zu Berlin, den 26. September 2009


    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Der Stellvertretende Reichskanzler
    Staatssekretär des Innern
    Erhard Lorenz

    Reichsgesetzblatt "RGBl-0909261-Nr1-Volks-Reichstag" in Amtsschrift


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


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