gegeben am 07.11.2012, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 11.11.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 14
Das Bürgerliche Gesetzbuch zum Stand 28.10.1918 wird in § 2 wie folgt geändert.
§ 1.
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung
des achtzehnten Lebensjahres ein.
§ 2.
Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen
Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 07. November 2012
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
SStaatssekretär und Präsidialsenat
Erhard Lorenz