Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 106ten Tagung
beschlossen bis zum 23.02.2019, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 23.02.2019 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was
folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich
der Bundesrath spätestens zum 23. März des Jahres 2019 berufen, zusammenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen
Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1902231-Bekanntmachung-BR106-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1902231-Bekanntmachung-BR106-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 80ten Tagung
verordnet zum xx.xx.2019, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am xx.xx.2019 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was
folgt:
Nr. 02
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag
bis zum xx. xxxxx des Jahres 2019 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke
wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-19xxxx1-Nr02-Verordnung-VRT80-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-19xxxx1-Nr02-Verordnung-VRT80-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
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