Erste Amtsbesetzung, Staatssekretär im Reichsamt des Innern, durch Erhard Lorenz

Erste Amtsbesetzungen  durch den (Volks-)Bundesrath

In Kraft gesetzt am 26.02.2011 durch Veröffentlichung im Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des (Volks-)Bundesrathes und (Volks-)Reichstages.

 

In der 29. Tagung des (Volks-)Bundesrathes, vom 26. Februar 2011, wurde beschlossen und durch die Überreichung der Ernennungsurkunde vollzogen:

Erste Amtsbesetzung als Staatssekretär des Innern
durch Herrn Erhard Lorenz
Zweite Amtsbesetzung als Staatssekretär der Deutschen Reichspost
durch Herr J.E.P. G.

(Die Urkunden wurden auf Beidseitigkeit unterzeichnet und überreicht!)

Die Erste Amtsbesetzung durch Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern, wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von Erhard Lorenz erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath. Der (Volks-)Reichstag anerkannte diese Bewerbung, Ernennung und Amtsbesetzung in seiner 09ten Tagung (April 2011) zu Königs Wusterhausen. 

Zweite Amtsbesetzung durch P.J.G als Staatssekretär der Deutschen Reichspost wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von P.J. G. erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath.

Die Zustimmung des (Volks-)Reichstages erfolgt erst im April 2011, da der (Volks-)Reichstag, zwischen Juli 2010 und April 2011 Handlungsunfähig war und durch Herr Erhard Lorenz, als Staatssekretär des Innern, wieder handlungsfähig eingerichtet werden mußte.




Neuansetzung der 9.Tagung des Volks-Reichstags

15.
August
2010
In Kraft gesetzt am 15.08.2010 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.
15.
08.
2010

In der 24. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 14. August 2010, die zu Rostock stattfand, mußten unter anderem folgende Beschlüsse gefaßt, die mit Veröffentlichung im Deutschen-Reichs-Anzeiger in Kraft treten.

Niederlegung der Ämter und der Tätigkeit wegen der Nichtigkeitserklärung der Tagungen vom Volks-Reichstag am 23.05.2010, 20.06.2010 und am 27.06.2010, nach vorheriger Abstimmung durch den Volks-Bundesrath.

1. Beschluß: Gemäß„1_Antrag1-VRT-Tag-Ungueltigkeit-an-VBR-080810.pdf“
wurde
erkannt und einstimmig bestätigt, daß
die 09. Tagung des Volks-Reichstag vom 23.05.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 10. Tagung des Volks-Reichstag vom 20.06.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 11. Tagung des Volks-Reichstag vom 27.06.10 NICHTIG und ungültig ist.
Es wurde auch erkannt und einstimmig bestätigt, daß alle in den betreffenden Tagungen gemachten Beschlüsse, Anordnungen, Erlasse, Geschäftsordnungen und Ernennungen somit im Sinne von Artikel 5 unserer Verfassung und bezogen auf die Stellung des Volks-Reichstages, gemäß Gesetzgebung nicht ausgeübt wurden und somit in einer neu einzuberufenen  9. Tagung nun ausgeübt werden müssen. Alle Anträge und Beschlüsse der betreffenden Tagungen müssen neu gestellt werden.

2. Beschluß: Gemäß „2_Antrag2-Disqualifikation-an-VBR-080810.pdf“
und
wegen Verstoß gegen die Verfassung, Artikel 5, 7 14, 16, 74,
wegen Boykottierung der rechtsverbindlich angesetzten Tagungen des Volks-Reichstages und des Volks-Bundesrathes für den 01.08.2010 und wegen Drohungen, werden nachfolgende Personen im Amt des „Rath der Volksbeauftragten“ disqualifiziert: (betreffende Personen wurden informiert).
Gemäß diesem Beschluß wurde ein EILANTRAG eingebracht, der wie folgt lautet: Die Kündigungen (betreffende 3 Personen wurden informiert) werden durch die heutige Tagung desVolks-Bundesrath angenommen und bestätigt.

6. Beschluß: Gemäß Antrag
Durch einen EILANTRAG umformuliert. Es gilt folgender Wortlaut:
„Hiermit beantrage ich, dass der Volks-Reichstag aus wichtigem Grund, seine 9. Tagung eigenständig einberufen und terminlich festlegen kann. Der Volks-Bundesrath ist darüber zu informieren.“
Somit wurde dem Volks-Reichstag verfassungkonform zu Zustimmung erteilt, daß dieser schnellstmöglich seine Tagung ausführen kann.

Das betreffende Protokoll kann durch Berechtigte eingesehen werden und beinhaltet 22 Tagungspunkte.




Ungültigkeitsbeschluß der VRT-Tagung Nr. 9, Nr. 10 und Nr. 11

15.
August
2010
In Kraft gesetzt am 15.08.2010 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.
15.
08.
2010

In der 24. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 14. August 2010, die zu Rostock stattfand, mußten unter anderem folgende Beschlüsse gefaßt, die mit Veröffentlichung im Deutschen-Reichs-Anzeiger in Kraft treten.

Niederlegung der Ämter und der Tätigkeit wegen der Nichtigkeitserklärung der Tagungen vom Volks-Reichstag am 23.05.2010, 20.06.2010 und am 27.06.2010, nach vorheriger Abstimmung durch den Volks-Bundesrath.

1. Beschluß: Gemäß„1_Antrag1-VRT-Tag-Ungueltigkeit-an-VBR-080810.pdf“
wurde
erkannt und einstimmig bestätigt, daß
die 09. Tagung des Volks-Reichstag vom 23.05.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 10. Tagung des Volks-Reichstag vom 20.06.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 11. Tagung des Volks-Reichstag vom 27.06.10 NICHTIG und ungültig ist.
Es wurde auch erkannt und einstimmig bestätigt, daß alle in den betreffenden Tagungen gemachten Beschlüsse, Anordnungen, Erlasse, Geschäftsordnungen und Ernennungen somit im Sinne von Artikel 5 unserer Verfassung und bezogen auf die Stellung des Volks-Reichstages, gemäß Gesetzgebung nicht ausgeübt wurden und somit in einer neu einzuberufenen  9. Tagung nun ausgeübt werden müssen. Alle Anträge und Beschlüsse der betreffenden Tagungen müssen neu gestellt werden.
2. Beschluß: Gemäß „2_Antrag2-Disqualifikation-an-VBR-080810.pdf“
und
wegen Verstoß gegen die Verfassung, Artikel 5, 7 14, 16, 74,
wegen Boykottierung der rechtsverbindlich angesetzten Tagungen des Volks-Reichstages und des Volks-Bundesrathes für den 01.08.2010 und wegen Drohungen, werden nachfolgende Personen im Amt des „Rath der Volksbeauftragten“ disqualifiziert: (betreffende Personen wurden informiert).
Gemäß diesem Beschluß wurde ein EILANTRAG eingebracht, der wie folgt lautet: Die Kündigungen (betreffende 3 Personen wurden informiert) werden durch die heutige Tagung desVolks-Bundesrath angenommen und bestätigt.

6. Beschluß: Gemäß Antrag
Durch einen EILANTRAG umformuliert. Es gilt folgender Wortlaut:
„Hiermit beantrage ich, dass der Volks-Reichstag aus wichtigem Grund, seine 9. Tagung eigenständig einberufen und terminlich festlegen kann. Der Volks-Bundesrath ist darüber zu informieren.“
Somit wurde dem Volks-Reichstag verfassungkonform zu Zustimmung erteilt, daß dieser schnellstmöglich seine Tagung ausführen kann.

Das betreffende Protokoll kann durch Berechtigte eingesehen werden und beinhaltet 22 Tagungspunkte.




Bevollmächtigung des Reichskanzlers und des Bundesrathes auch nach dem 28.12.1918

Auch der Rat der Volksbeauftragten mußt die Stellung des Bundesrathes akzeptieren, darum die nachfolgende Ermächtigung. Bisher konnten wir keinen Nachweis finden, daß dieses Gesetz irgendwann außer Kraft gesetzt wurde.




Bevollmächtigung der Verfassungsorgane und des Bundesrathes auch nach dem 28.12.1918

 




Bevollmächtigung des Bundesrathes auch nach dem 14. November 1918

Auch der Rat der Volksbeauftragten mußt die Stellung des Bundesrathes akzeptieren, darum die nachfolgende Ermächtigung. Bisher konnten wir keinen Nachweis finden, daß dieses Gesetz irgendwann außer Kraft gesetzt wurde.