Nr. 08
Für die Zwecke
einer zu folgen habenden Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des
Deutschen
Reiches in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen vom 31. Juli 1914
sowie
allen Verordnungen und Gesetzen in Bezug der nie außerkraftgetretenen
Verfassung
vom 16. April 1871 zum Stand 28. Oktober 1918 wird nun ein
„Übergangs-Amtssitz“
für alle notwendigen Ämter eingerichtet.
Schloß
Bellevue, Spreeweg 1 in der Reichshauptstadt 10557 Berlin,
reichsrechtliche
Postleitzahl 1.
Sobald
die betreffenden Ämter und gesetzgebenden Organe ihre angestammten
Gebäude und Liegenschaften beziehen können, tritt dieser Erlaß im jeweiligen
Einzelfall außer außer Kraft.
Berlin, den 01. Juni 2011
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1106012-Nr08-Erlass-Amtssitz-aller-notwendiger-Aemter" in Amtsschrift