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Justitia Deutsches Reich
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gegeben am 01. Juni 2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 05.06.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 08

    Für die Zwecke einer zu folgen habenden Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen vom 31. Juli 1914 sowie allen Verordnungen und Gesetzen in Bezug der nie außerkraftgetretenen Verfassung vom 16. April 1871 zum Stand 28. Oktober 1918 wird hiermit ein „Übergangs-Amtssitz“ für alle notwendigen Ämter eingerichtet.

    Es gilt mit sofortiger Wirkung als „Übergangs-Amtssitz“ für alle neu einzurichtenden oder schon vorhandenen Reichsämtern, für den Volks-Reichstag und den Volks-Bundesrath,

    Schloß Bellevue, Spreeweg 1 in der Reichshauptstadt 10557 Berlin, reichsrechtliche Postleitzahl 1.

    Sobald die betreffenden Ämter und gesetzgebenden Organe ihre angestammten Gebäude und Liegenschaften beziehen können, tritt dieser Erlaß im jeweiligen Einzelfall außer Kraft.

    Berlin, den 01. Juni 2011

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär des Innern
    Erhard Lorenz

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1106012-Nr08-Erlass-Amtssitz-aller-notwendiger-Aemter" in Amtsschrift


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


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