Nr. 08
Für die Zwecke
einer zu folgen habenden Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen
Reiches in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen vom 31. Juli 1914 sowie
allen Verordnungen und Gesetzen in Bezug der nie außerkraftgetretenen
Verfassung vom 16. April 1871 zum Stand 28. Oktober 1918 wird hiermit ein „Übergangs-Amtssitz“
für alle notwendigen Ämter eingerichtet.
Es gilt mit sofortiger Wirkung als „Übergangs-Amtssitz“
für alle neu einzurichtenden oder schon vorhandenen Reichsämtern, für den
Volks-Reichstag und den Volks-Bundesrath,
Schloß Bellevue, Spreeweg 1 in
der Reichshauptstadt 10557 Berlin, reichsrechtliche Postleitzahl 1.
Sobald
die betreffenden Ämter und gesetzgebenden Organe ihre angestammten Gebäude und
Liegenschaften beziehen können, tritt dieser Erlaß im jeweiligen Einzelfall
außer Kraft.
Berlin, den 01. Juni 2011
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1106012-Nr08-Erlass-Amtssitz-aller-notwendiger-Aemter" in Amtsschrift