Nr. 07
Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird
ein Reichsamt für Bildung, Kultur, Sport und Wissenschaften errichtet und dem
Reichsamt des Innern unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung
und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Bildung, Kultur, Sport
und Wissenschaften fallenden Handlungen, unter Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten
der gesamten Schöpfung.
Der Leiter bzw. die Leiterin dieser Behörde führt die Bezeichnung
"Staatssekretär bzw. Staatssekretärin für Bildung".
Die einzelnen Aufgaben des Reichsamtes für Reichsamt
für Bildung, Kultur, Sport und Wissenschaften bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt
auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus
deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn
hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt
wird.
Berlin, den 03. Oktober 2012
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär und Präsidialsenat
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1210031-Nr07-Erlass-Reichsamt-fuer-Bildung" Amtsschrift