Herausgegeber

 
unter Justitia Deutschland bzw.
Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
line decor
         Zurück zur Übersicht
line decor

 

 

J
U
S
T
I
T
I
A

D
E
U
T
S
C
H
E
S

R
E
I
C
H

 


gegeben am 14.08.2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.06.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 34


    Erneut wird gemäß Artikel 48 der Reichsverfassung mit der Bezeichnung „Deutsche-Reichspost“ eine unter Aufsicht und Leitung des Deutschen Reiches stehende Post und Telegraphenverwaltung errichtet. Die Aufgaben regelt ein gesondertes Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs.

    Die Deutsche Reichs-Post und Telegraphenverwaltung, als eine oberste Reichsbehörde mit der Bezeichnung Deutsche Reichspost, hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist berechtigt aller Orten im Reichsgebiete Ober-Postdirektionen, Postämter, Telegraphenämter und Postagenturen zu errichten.

    Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung "Staatssekretär".

    Die einzelnen Aufgaben in der Deutschen-Reichspost bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären dieAufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.


    Berlin, den 14. August 2010

     

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär des Innern
    Erhard Lorenz


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


  Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken    Diese
Seite ausdrucken