Nr. 34
Erneut wird gemäß Artikel 48 der Reichsverfassung mit der Bezeichnung „Deutsche-Reichspost“ eine
unter
Aufsicht und Leitung des Deutschen Reiches stehende Post und
Telegraphenverwaltung errichtet. Die Aufgaben regelt ein gesondertes Gesetz
über das Postwesen des Deutschen Reichs.
Die
Deutsche Reichs-Post und Telegraphenverwaltung, als eine oberste Reichsbehörde
mit der Bezeichnung Deutsche Reichspost, hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist
berechtigt aller Orten im Reichsgebiete Ober-Postdirektionen, Postämter,
Telegraphenämter und Postagenturen zu
errichten.
Der Leiter
dieser Behörde führt die Bezeichnung "Staatssekretär".
Die einzelnen Aufgaben in der Deutschen-Reichspost bestimmt der Reichskanzler.
Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären dieAufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar
auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den
Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 14. August 2010
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz