Nr. 01
Zum
Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein
Reichsamt für Geisteswissenschaften errichtet und dem Reichsamt des Innern
unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber
auch der Beaufsichtigung der unter Geisteswissenschaften fallenden Handlungen,
unter Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
"Staatssekretär im Reichsamt für Geisteswissenschaften".
Die einzelnen Aufgaben des Reichsamtes für Geisteswissenschaften bestimmt der Reichskanzler.
Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die
Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar
auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den
Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 21. März 2011.
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1103211-Nr01-Erlass-Reichsamt-Geisteswissenschaften" Amtsschrift