Herausgegeber

 
unter Justitia Deutschland bzw.
Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
line decor
         Zurück zur Übersicht
line decor

 

 

J
U
S
T
I
T
I
A

D
E
U
T
S
C
H
E
S

R
E
I
C
H

 


gegeben am 9.12.2012, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 21.12.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 22

    § 1.

    Jedes Unternehmen gegen die Rechtsfähigkeit, die Existenz, die Integrität, die Sicherheit oder die Verfassung des Deutschen Reichs, die Beleidigung des Volks-Bundesrathes, des Volks-Reichstages, eines Bevollmächtigten des Volks-Bundesrathes oder Delegierten des Volks-Reichstages, einer Behörde oder eines öffentlichen Beamten des Deutschen Reichs, während dieselben in der Ausübung ihrer angenommenen und zugelassenen Aufgabe begriffen sind oder in Beziehung auf ihren Beruf, durch Wort, Schrift, Druck, Zeichen, bildliche oder durch andere Darstellung verunglimpft werden, sind ab dem 01.01.2013 beim Reichsjustizamt oder dem Reichsgericht anzuzeigen und mit der Höchststrafe zu bestrafen..

    § 2.

    Diese Verordnung gilt anzuwenden bei allen Personen, auch die Personen die als Personal des Bundes, der Bundesrepublik Deutschland und deren Behörden derzeit in staatsrechtlich nicht legitimierten Ämtern, Behörden oder Körperschaften unter Berufung der Existenz einer Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundes auf dem Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches handeln. Dies gilt auch für alle derzeitigen Gruppierungen aller Art, die die Rechtsfähigkeit des Deutschen Reiches mißachten und mit Ihren Handlungen zusätzlichen Staatsterrorismus betreiben.

    § 3.

    Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.


    Gegeben zu Berlin, den 9. Dezember 2012

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat
    Erhard Lorenz
     

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1212091-Nr22-Verordnung-Hochverrat-am-Reich" Amtsschrift


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


  Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken    Diese
Seite ausdrucken