gegeben am 26.09.2009, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 29.09.2009 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 03
§ 1
Mit dem
Inkrafttreten dieses Gesetzes ist das Impfgesetz vom 08. April 1874 außer Kraft
getreten.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im
Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Gegeben zu Berlin, den 26. September 2009
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Der Stellvertretende Reichskanzler
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz