Nr. 04
Israel, gegründet als sogenannter Staat am 14. Mai 1948 auf dem Land, das Palästina
genannt wurde, angrenzend an Syrien, Libanon, Ägypten, Jordanien und an die
Palästinensischen Autonomiegebiete, wird als Schutzgebiet im gesamten Umfang
der Reichsgesetzgebung und der Reichsordnung vom 28. Oktober 1918 zum Stand
28. März 2010 ausgeschlossen.
Dieses Gesetz gilt rückwirkend bis zum 28. Oktober
1918 und tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Gegeben zu Berlin, den 28. März 2010
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Der Stellvertretende Reichskanzler
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1003282-Nr4-Israel-kein-Schutzgebiet" in Amtsschrift