Nr. 06
Zum
Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein „Reichsamt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ errichtet und dem Reichsamt des
Innern unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre,
aber auch der Beaufsichtigung der unter den Bereichen Ernährung,
Landwirtschaft, und Forsten fallenden Handlungen und Maßnahmen, unter Beachtung
universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
"Staatssekretär im Reichsamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten".
Die einzelnen Aufgaben des Reichsamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestimmt
der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären
die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und
zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in
den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 17. Mai 2011.
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1105171-Nr06-Erlass-Reichsamt-Ernaehrung-Landwirtschaft-Forsten" Amtsschrift