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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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gegeben am 14.08.2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 31


    § 1.

    Auf Sachgüter und Dienstleistungen aller Art wird eine Abgabe in Höhe von 10 von Hundert der Erlöse erhoben.

    § 2.

    Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.


    Gegeben zu Berlin, den 14. August 2010.


    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär des Innern
    Erhard Lorenz

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz" Amtsschrift

zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


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