Nr. 04
Zum
Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein
Reichsamt für Völker und Menschenrechte errichtet und dem Reichsamt des Innern
unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber
auch der Beaufsichtigung der unter Völker- und Menschenrechte basierend auf
Naturreche fallenden Handlungen, unter Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten
der gesamten Schöpfung.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
"Staatssekretär im Reichsamt
für Völker- und Menschenrechte".
Die einzelnen Aufgaben des Reichsamt für Völker- und Menschenrechte bestimmt
der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären
die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und
zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in
den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 21. März 2011.
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1103214-Nr04-Erlass-Reichsamt-Voelker-Menschenrechte" Amtsschrift