§ 1.
Patente auf
Menschen, Tiere, Pflanzen und Teilen davon, sowie Mikroorganismen werden nicht
erteilt und auch bereits erteilte Patente in diesem gesamten Bereich werden
hiermit außer Kraft gesetzt und als ungültig und nicht schützenswert erklärt.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen
Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 27. August 2011
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Reichspatentamtes
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1108271-Nr17-Verordnung-Patentverbot" in Amtsschrift