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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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gegeben am 28.03.2010, im Namen des Deutschen Reiches 

In Kraft gesetzt am 30.03.2010 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 05


    Das Reichsgericht, gemäß Reichs-Gesetzblatt Nr. 17 vom 11. April 1877 mit Sitz in Leipzig, beginnt mit dem Tag der ersten Sitzung vom 23. März 2010 erneut seine Tätigkeit.

    Die Reichsgesetzgebung wie zum Stand 29. Oktober 1918 kommt erneut zur Anwendung.

    Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

     

    Gegeben zu Berlin, den 28. März 2010


    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Der Stellvertretende Reichskanzler
    Staatssekretär des Innern
    Erhard Lorenz
     

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1003283-Nr5-Reichsgericht-in-Kraft" in Amtsschrift


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de

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