Nr. 05
Das
Reichsgericht, gemäß Reichs-Gesetzblatt Nr. 17 vom 11. April 1877 mit Sitz in
Leipzig, beginnt mit dem Tag der ersten Sitzung vom 23. März 2010 erneut seine Tätigkeit.
Die Reichsgesetzgebung wie zum Stand 29. Oktober
1918 kommt erneut zur Anwendung.
Dieses
Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Gegeben zu Berlin, den 28. März 2010
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Der Stellvertretende Reichskanzler
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1003283-Nr5-Reichsgericht-in-Kraft" in Amtsschrift