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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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erlassen am 14. August 2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.06.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Änderungsstand: 30.01.2021
gemäß RGBl-2101211-Nr01-Gesetz-betreffend-Einrichtung-der-Reichskasse

 


    Nr. 32


    Das, durch allerhöchsten Erlaß, am 14. Juli 1879 (RGBl. Band 1879, Nr. 25, Seite 196) errichtete Reichsschatzamt, als „Centralbehörde“ in den Angelegenheiten aller Finanzgeschäfte im Deutschen Reich, ist ab sofort wieder einzurichten.

    Es ist ein Staatss
    ekretär für das Reichsschatzamt zu benennen und folgendeReichsämter sind unter dem Reichsschatzamt erneut einzurichten: Finanzämter, Oberfinanzpräsidien, Reichsbaudirektion Berlin, Reichsbauverwaltung, Reichsfinanzhof, Reichsfinanzzeugamt, Reichsmonopolamt für Branntwein, Schulungswesen des Reichsfinanzwesen, Finanzakademie, Statistisches Reichsamt, Hauptzollämter.


    Das Reichsschatzamt untersteht dem Reichskanzler. Dieser bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatss
    ekretären die Aufgaben, die aus derenAmtsbereich auf das Reichsschatzamt und seinen Unterbehörden übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

    Berlin, den 14. August 2010

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär des Innern
    Erhard Lorenz


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


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