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erlassen
am 13.07.2011, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
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Nr. 13
Zum
Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Verfassungsschutz
errichtet und dem Reichsjustizamt unmittelbar unterstellt. Er dient zum Schutz der
Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Verfassungsschutz
fallenden Handlungen.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
"Staatssekretär für Verfassungsschutz".
Die einzelnen Aufgaben der Behörde „Verfassungsschutz“ bestimmt der Staatssekretär
des Reichjustizamtes in Abstimmung mit dem Reichskanzler. Er bestimmt auch im
Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich
auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich
der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 13. Juli 2011
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz" Amtsschrift
zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de
Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken
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