Herausgegeber

 
unter Justitia Deutschland bzw.
Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
line decor
         Zurück zur Übersicht
line decor

 

 

J
U
S
T
I
T
I
A

D
E
U
T
S
C
H
E
S

R
E
I
C
H

 


erlassen am 13.07.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 13

    Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Verfassungsschutz errichtet und dem Reichsjustizamt unmittelbar unterstellt. Er dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Verfassungsschutz fallenden Handlungen.  

    Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
    "Staatssekretär für Verfassungsschutz".

    Die einzelnen Aufgaben der Behörde „Verfassungsschutz“ bestimmt der Staatssekretär des Reichjustizamtes in Abstimmung mit dem Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

     

    Berlin, den 13. Juli 2011

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat
    Erhard Lorenz

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz" Amtsschrift


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de

  Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken    Diese Seite ausdrucken