Nr. 1
§ 1
Der
Reichstag, gegenwärtig als Volks-Reichstag bezeichnet, gemäß Reichsverfassung
Abteilung IV, begann mit dem Tag der Proklamation vom 23.05.2009 vor dem
Reichstagsgebäude in Berlin erneut
seine Tätigkeit.
Die gesetzlich vorgeschriebene Handlungsfähigkeit
des Reichstages wurde durch Erfüllung von Artikel 27 der Reichsverfassung am
26.09.2009 wieder hergestellt.
Die Reichsrechtsordnung wie zum Stand 28. Oktober
1918 wird hiermit weitergeführt.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit
Veröffentlichung im Deutschen
Reichsanzeiger in Kraft.
Gegeben zu Berlin, den 26. September 2009
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Der Stellvertretende Reichskanzler
Staatssekretär des Innern
Erhard Lorenz
Reichsgesetzblatt "RGBl-0909261-Nr1-Volks-Reichstag" in Amtsschrift