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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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gegeben am 07.11.2012, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.11.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

    Nr. 14

    Das Bürgerliche Gesetzbuch zum Stand 28.10.1918 wird in § 2 wie folgt geändert.

    § 1.

    Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ein.

    § 2.

    Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.


    Berlin, den 07. November 2012

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    SStaatssekretär und Präsidialsenat
    Erhard Lorenz


zentrale@deutscher-reichsanzeiger.de


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