RGBl-2306261 Bekanntmachung Einberufung 119te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 119ten Tagung

einberufen am 26.06.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 01.07.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 22. Juli des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 26. Juni 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2306261-Bekanntmachung-BR119-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2306261-Bekanntmachung-BR119-Einberufung”_D

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Deutsches Reichsgesetzblatt 2023

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2023

Textdaten
<<< 2022 2024>>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2023
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2023 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes zum 18. Januar 2023
26.06.2023 01.07.2023 RGBl-2306261 Bekanntmachung Einberufung 119te Tagung des Bundesrathes 2306261 2306261 1
26.06.2023 01.07.2023 RGBl-2306262-Nr1-Verordnung Einberufung 86te Tagung Volks-Reichstag 2306262 Nr1 1
22.07.2023 27.07.2023 Beschlüsse der 86ten Tagung des Volks-Reichstages vom 22. Juli 2023 1
22.07.2023 27.07.2023 Beschlüsse der 119ten Tagung des Bundesrathes vom 22. Juli 2023 1
03.10.2023 10.10.2023 RGBl-2310031 Bekanntmachung Einberufung 120te Tagung des Bundesrathes 2310031 2310031 1
03.10.2023 10.10.2023 RGBl-2310032-Nr2-Verordnung Einberufung 87te Tagung Volks-Reichstag 2310032 Nr2 1
13.10.2023 28.10.2023 RGBl-2310131-Nr03-Erlaß betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde 2310131 Nr03 1
13.10.2023 28.10.2023 RGBl-2310132-Nr04-Erlaß betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde 2310132 Nr04 1
20.10.2023 28.10.2023 RGBl-2310201-Nr05-Erlaß betreffend die Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde 2310201 Nr05 1
28.10.2023 28.10.2023 Beschlüsse der 120ten Tagung des Bundesrathes vom 28. Oktober 2023



RGBl-2212031-Nr3-Aenderungsgesetz-Angelegenheiten-Rechtspflege-Deutsches-Reich

Änderungsgesetz betreffend dem RGBl-1211281-Nr17
Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich

zum 03.12.2022, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 12.12.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung der 118ten. Tagung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 3

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

§ 1.

In § 1. des Gesetzes, werden die Worte „Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten“ mit den Worten „Reichsverein Justitia Deutschland“ ersetzt.

§ 2.

In § 2. des Gesetzes, werden die Worte „„Reichsverband kurz „RDRK““ mit den Worten „Reichsverein Justitia Deutschland“ ersetzt.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-2212031-Nr3-Aenderungsgesetz-Angelegenheiten-Rechtspflege-RGBl-1211281-Nr17” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2212031-Nr3-Aenderungsgesetz-Angelegenheiten-Rechtspflege-Deutsches-Reich“_D

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RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe “Freiberuflergesetz”

Verordnung, betreffend der Freiberufe im Deutschen Reich

verordnet am 28.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 12.12.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr.2

§ 1.

Freiberufe unterstehen nicht der Gewerbeordnung und gelten als selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.

Unter Freiberufe fallen: Jeder Arzt, der den hippokratischen Eid abgelegt hat; Zahnarzt, Tierarzt, Hebamme; zugelassener Anwalt, Rechtsbeistand, Mediator, Konsulent, Patentanwalt und Notar; Ingenieur, Sachverständige, Architekt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Heilpraktiker, Naturheiler, Dentist, Krankengymnast, Masseur, Physiotherapeut, Psychotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Logopäde, Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeut, Kinderbetreuer, Tagesbetreuer, Heilpädagoge, Dirigent, Unterhaltungsmusiker, Regisseur, Schauspieler, Autor, freier Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lehrer, Fahrlehrer, Reitlehrer, Tanzlehrer, Bergführer, Lotse, Schriftsteller, Künstler, Designer, freie Programmierer, Marketingberater, Magier, EDV-Berater, Vermögensverwalter, Treuhänder, künstlerischer Stuckateur, künstlerischer Steinmetz, künstlerischer Steinhauer.

Auf Antrag können weitere Freiberufe ergänzt werden. Es gilt der Grundsatz der Einzelfallprüfung.

§ 2.

Unter Freiberuf fällt auch der Forstwirt.

§ 3.

Unter Freiberuf fällt auch der Landwirt.

§ 4.

Für alle Freiberufler gilt das RGBl-1008145-Nr31 Gesetz, betreffend der Mehrwertsteuer.

§ 5.

 Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Verordnet zu Berlin, den 28. November 2022

Reichsgesetzblatt “RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe” Amtsschrift

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Beschlüsse der 118ten Tagung des Bundesrathes vom 03. Dezember 2022

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 12ten Tag des 12ten Monats im Jahre 2022.

 

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  17 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
201 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
260 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
Die Verabschiedung der Personen David Drawer, Peter Fisch, Alexandra Müller und Kerstin Nass (eine Rückkehr ist nicht mehr möglich);
B 04) Verabschiedung der Personen S.V; E.K; J.B; M.R; und M.W. (Rückkehr bleibt bewahrt);
B 05) Zustimmung zur Änderung des RDRK-Verbandes  auf den Verbandsnamen Justitia Deutschland.
B 05) Bestätigung der bestehende Vorstandschaft (D.L; A.F. und M.L) für den Verein “Justitita Deutschland”;
B 05) Änderungszustimmung der § 1. und § 2.im Gesetzblatt: RGBl-1211281-Nr17-Gesetz-Rechtspflege-im-deutschen Reich;
B 07) Zustimmung der ersten Briefwahl mit Neue- und Wiederwahl des Präsidiums vom Volks-Reichstag;
B 08) Zustimmung zum Erlaubnis-Zertifiktat für den Lehrstuhl Naturheiler und Heipraktiker;
B 10)  Zustimmung zum Gesetz: RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe (Freiberuflergesetz);

Folgende Bewerbungen wurden zugestimmt (die Ernennung wird nachgereicht).
Reichsanwalt bei der Reichsanwaltschaft im Deutschen Gerichtshof (Reichsgericht), Herr T.D; ab dem 12.12.2022;
Dozentin am Lehrstuhl der Uni-SPIk Deutschland für Naturheiler und Heilpraktiker, Frau C.B; ab dem 12.12.2022;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
31 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
527 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 12.12.2022.




Beschlüsse der 85ten Tagung des Volks-Reichstages vom 03. Dezember 2022

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 12ten Tag des 12ten Monats im Jahre 2022.

Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
   31 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
527 gesamt mitwirkende Delegierte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
a) Wiederwahl des Präsidenten vom Volks-Reichstag, gemäß Artikel 27 der Vollverfassung, Herr S.R.;
b) Neuwahl des Vizepräsidenten vom Volks-Reichstag, gemäß Artikel 27 der Vollverfassung, Herr T.D.;
c) Wiederwahl der Schriftführer vom Volks-Reichstag, gemäß Artikel 27 der Vollverfassung, Frau S.K und Herr J.K.;
d) Zustimmung zum Gesetz, RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 12.12.2022.




RGBl-2211142-Nr1-Verordnung Einberufung 85te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 85ten Tagung

einberufen am 14.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 14.11.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 1

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 03. Dezember des Jahres 2022 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 14. November 2022

Reichsgesetzblatt “RGBl-2211142-Nr1-Verordnung-VRT85-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2211142-Nr1-Verordnung-VRT85-Einberufung”_D

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Deutsches Reichsgesetzblatt 2022

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2022

Textdaten
<<< 2021 2023>>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2022
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2022 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
07.10.2022 07.10.2022 Das Deutsche Volk beglückwünscht Wladimir Putin zum 70ten Jahrestag im Jahr 2022 1
09.11.2022 09.11.2022 RGBl-2211091 Bekanntmachung Einberufung 118te Tagung des Bundesrathes 2211091 2211091 1
09.11.2022 09.11.2022 Die Lösung ist die echte Reichs- und Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913 1
14.11.2022 14.11.2022 RGBl-2211142-Nr1-Verordnung Einberufung 85te Tagung Volks-Reichstag 2211142 Nr1 1
03.12.2022 12.12.2022 Beschlüsse der 85ten Tagung des Volks-Reichstages vom 03. Dezember 2022 1
03.12.2922 12.12.2022 Beschlüsse der 118ten Tagung des Bundesrathes vom 03. Dezember 2022 1
28.11.2022 12.12.2022 RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe “Freiberuflergesetz” 2211281 Nr2 2
03.12.2022 12.12.2022 RGBl-2212031-Nr3-Aenderungsgesetz-Angelegenheiten-Rechtspflege-Deutsches-Reich 2212031 Nr3 1



RGBl-2211091 Bekanntmachung Einberufung 118te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 118ten Tagung

einberufen am 09.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 09.11.2022 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 04. Dezember des Jahres 2022 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 09. November 2022

Reichsgesetzblatt “RGBl-2211091-Bekanntmachung-BR118-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2211091-Bekanntmachung-BR118-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

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Personenstandsregister Deutschland des Deutschen Reiches

Personenstandsregister

Das rechtsfähige Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen und wird in den Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 durch die Verfassung des Deutschen Reiches beschrieben. Somit ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913 des Deutschen Reiches anzuwenden.

Der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches ist der einzige Nachweis, daß Sie wieder als natürliche und rechtsfähige Person nach RuStaG 1913, Deutsche Reichs- und Staatangehörige sind und dadurch den garantierten (Artikel 3 der Deutschen Reichsverfassung) rechtlichen Schutz genießen.
Der Bundesrath und der Volks-Reichstag beschloß im Jahr  2011 Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern zu berufen, da er zu diesem Zeitpunkt den Nachweis einer gesetzlich korrekten 3,5 jährigen Reichsbeamtenausbildung nachweisen konnte und somit allen Ausweisen und Urkunden durch seine Unterschrift rechtkraft und die staatliche Anerkennung erteilen konnte. Alles nachzulesen  und zu entnehmen aus dem amtlichen Mitteilungsblattes des Deutschen Reiches: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/

Ausgestellte Urkunden sind nur mit dem Amtssiegel des Deutschen Reiches und mit der Unterschrift eines legitmen Urkundsbeamten, in unserem Fall der Staatssekretär des Innern, gültig. Die von andern sich selbst ernannten Kommissarischen Regierungen, Exilregierungen, Gemeinden, Reichsbürgern, Bewegungen, Religionsgemeinschaften und Gruppen ausgestellten und unterzeichneten Urkunden, Ausweis und Pässe sind unter vorsätzlicher Täuschung ungültig besitzen keine Rechtskraft und sind gemäß dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Schon der Versuch ist Strafbar.

Im Jahr 2011 wurde das Personenstandsregister eingerichtet. Um hier eingetragen werden zu können, erfordert es die freiwillige Beantragung zur Eintragung in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.

Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie bei unserer staatlichen Druckerei: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

Lassen Sie sich nicht von BRD-, DDR- und Stasi-Ubooten verleiten sich in deren Register eintragen zu lassen, das wäre gleichzusetzen mit dem Register der Nationalzionisten.

Die Beantragung der Ausweise und Urkunden erfolgt unter:

Artikel 2  ……daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Artikel 3: Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4: Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag.

Im Deutschen Reich gelten uneingeschränkt die bis zum 28. Oktober 1918 beschlossenen und nie außer Kraft gesetzten Reichsgesetze.

Artikel 11: Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

RGBl-1005232-Nr7 Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Ernennung zum Bevollmächtigten im Bundesrath des Herrn Erhard Lorenz

Ernennung zum Präsidialsenat im Bundespräsidium von Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern

Das Reichs- und Bundespräsidium