RGBl-2010031-Nr09-Gesetz-betreffend-Reichsamt-für-Heimathwesen

Gesetz, betreffend betreffend das Reichsamt für Heimathwesen

gegeben am 03.10.2020, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 13.10.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 09

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen. 

§ 1.

Das Reichsamt für Heimathwesen ist eine oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes alle Belange des gesamten Heimatwesen im Deutschen Reich unterstehen. Dies betrifft aktuell die Neueinrichtungen und Betreuung der Volks-Büros, die Reorganisation der Gemeinden und Kulturen.

§ 2.

Das Reichsamt für Heimathwesen untersteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes unmittelbar dem Reichsamt des Innern. Der Leiter führt die Bezeichnung “Staatssekretär für Heimathwesen”.

Die einzelnen Aufgaben dieses Reichsamtes bestimmt der Staatssekretär für Heimathwesen in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern. Die Aufgaben sind im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten abzustimmen, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

§ 3.

Mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes wird das „RGBl-1109131-Nr19-Erlass-Ba-Heimathwesen“ gegenstandslos.

Alle Rechte und Pflichten welche aus der Zeit bis zum 28.10.1918 dem Bundesamt für das Heimathwesen zustanden, werden in die Zuständigkeit des Deutschen Gerichtshof übertragen.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 03. Oktober 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2010031-Nr09-Gesetz-betreffend-Reichsamt-für-Heimathewesen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2010031-Nr09-Gesetz-betreffend-Reichsamt-für-Heimathewesen_D”




RGBl-2009261 Bekanntmachung Einberufung 112te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 112ten Tagung

einberufen am 26.09.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 01.10.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 10. Oktober des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 26. September 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2009261-Bekanntmachung-BR112-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2009261-Bekanntmachung-BR112-Einberufung”_D

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Deutsches Reichsgesetzblatt 2020

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2020

Textdaten
<<< 2019 2021 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2020
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2020 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
03. Jan. 2020 05. Jan. 2020 RGBl-2001031-Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 109ten Tagung, für den 18.01.2020
2001031 2001031. 1
08. Jan. 2020 20. Jan. 2020 RGBl-2001081-Nr01-Verordnung, betreffend die Berufung von 11 Bevollmächtigen
für den Bundesstaat Deutschösterreich
2001081 01. 1
09. Jan. 2020 20. Jan. 2020 RGBl-2001091-Nr02-Verordnung, betreffend die Berufung von 183 Delegierten in den Volks-Reichstag für den Bundesstaat Deutschösterreich

2001091

02. 1
10. Jan. 2020 20. Jan. 2020 RGBl-2001101-Nr03-Gesetz, betreffend Verbot der unfreien Presse und Journalisten
im Deutschen Reich.
2001101 03. 2
11. Jan. 2020 20. Jan. 2020 RGBl-2001111-Nr04-Änderungsgesetz, betreffend die Postleitzahlenverordnung
gemäß RGBL-1507292-Nr.19
2001111 04. 1
13. Jan. 2020 20. Jan. 2020 RGBl-2001131-Nr05-Verordnung, betreffend die Eingliederung des gesamten
Gesundheitswesen in die Deutsche Gesundheitskasse, kurz DeGeKa
2001131 05. 2
02. Feb. 2020 03. Feb. 2020 RGBl-2002021-Nr06 Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages
zur 81ten Tagung, für den 15.02.2020
2002021 06. 1
02. Feb. 2020 03. Feb. 2020 RGBl-2002022-Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 110ten Tagung, für den 15.02.2020
2002022 2002022. 1
13. Feb. 2020 16. Feb. 2020 RGBl-2002131-Nr07-Gesetz, betreffend die Ergänzung von RGBl-1106013-Nr09-Verordnung der Aufhebung des Kriegszustandes 2002131 07. 1
14. Feb. 2020 16. Feb. 2020 RGBl-2002141-Nr08-Gesetz, betreffend die Änderung von (Nr. 1003.) Gesetz über die
Presse,  RGBl Band 1874, Nr. 16, Seite 65
2002141 08. 1
22. Mär. 2020 23. Mär. 2020 Widerruf des Gnadenrechts vom 27. Juli 2018, durch das Bundespräsidium 1
07. Jul. 2020 07. Jul. 2020 RGBl-2007071-Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 111ten Tagung, für den 12.07.2020
2007071 2007071 1.
12. Jul. 2020 25. Jul. 2020 Beschlüsse der 111ten Tagung des Bundesrathes auch im Bezug zu Ernennungen und den gesetzgebenden Verfassungsorganen 1.
26. Sep. 2020 01. Okt. 2020 RGBl-2009261-Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 112ten Tagung, für den 10.10.2020
2009261 2009261 1.
03.10.2020 13.10.2020 RGBl-2010031-Nr09-Gesetz-betreffend-Reichsamt-für-Heimathewesen 2010031 2010031 2.
07.10.2020 13.10.2020 RGBl-2010071-Nr10-Verordnung-ueber-die-Fuehrung-der-Nationalflagge 2010071 2010071 2.
10.10.2020 13.10.2020 Beschlüsse der 112ten Tagung des Bundesrathes Oktober 2020, auch in Bezug zu weiteren Ernennungen und dem Verband 1.



Beschlüsse der 111ten Tagung des Bundesrathes Juli 2020

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2020.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  9 aktive Bevollmächtigte zusammen, von 72 möglichen Bevollmächtigten;
/
31 dauerhaft geführte Bevollmächtigte;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
229 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.


Folgenden Staatssektretären wurde die Ernennung bestätigt
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär des Innern, seit 02.07.2011;
Direktor der Reichsdruckerei, seit 02.07.2011;
Staatssekretärin im Reichsamt für Geisteswissenschaften, seit 16.07.2011;
Präsidialsenat, seit 22.10.2011;
Präsidialsenat des Volks-Reichstages, seit 16.04.2016;
Botschafter des Deutschen Reiches in Rußland; seit 01.09.2016;
Staatssekretär im Reichsimmobilienregulierungsamt, seit 18.02.2017;
Unterstaatssekretär im Reichsverkehrsamt, seit 18.02.2017;
Direktor im Reichspolizeiamt, seit 19.08.2017;

Ernennung folgender Staatssektretäre mit der 111ten Tagung
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichswirtschaftsamt, ab 12.07.2020;
Staatssekretär für Heimathwesen, ab 12.07.2020;
Staatssektreät im Reichsjustizamt, ab 12.07.2020 – persönlich überreicht am 25.07.2020.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
 24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
/
191 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
460 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 13.08.2020.




RGBl-2007071 Bekanntmachung Einberufung 111te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 111ten Tagung

einberufen am 07.07.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 07.07.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 12. Juli des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2007071-Bekanntmachung-BR111-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2007071-Bekanntmachung-BR111-Einberufung”_D

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RGBl-2002141-Nr08-Aenderungsgesetz Pressegesetz Band 1874

Gesetz, betreffend die Änderung von (Nr. 1003.) Gesetz über die
Presse,  RGBl Band 1874, Nr. 16, Seite 65

gegeben am 14.02.2020, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 16.02.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 08

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Ergänzung beschlossen. 

§ 1.

 

Der bisherige Wortlaut zu IV Verjährung, § 22. des oben genannten Gesetzes „Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Vergehen, welche durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen werden, sowie derjenigen sonstigen Vergehen, welche in diesem Gesetze mit Strafe bedroht sind, verjährt in sechs Monaten.“

wird ersetzt durch folgenden Wortlaut:

„Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Vergehen, welche durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen werden, sowie derjenigen sonstigen Vergehen, welche in diesem Gesetze mit Strafe bedroht sind, verjährt gemäß § 195. BGB.“

 

§ 2.

 

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

 

Gegeben zu Berlin, den 14. Februar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002141-Nr08-Aenderungsgesetz-Pressegesetz-Band-1874” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002141-Nr08-Aenderungsgesetz-Pressegesetz-Band-1874_D”




RGBl-2002131-Nr07-Aenderungsgesetz zu RGBl-1106013 Nr 09 Ende Kriegszustand

Gesetz, betreffend die Ergänzung von RGBl-1106013-Nr09-Verordnung der Aufhebung des Kriegszustandes

gegeben am 13.02.2020, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 16.02.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 07

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Ergänzung beschlossen. 

§ 1.

 

Das RGBL-1106013-Nr-09-Verordnung, betreffend der Aufhebung des Kriegszustandes für das gesamte Deutsche Reich, wird erweitert auf § 3. mit folgendem  Inhalt: „Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.“

§ 2.

 

Der aktuelle Text zu § 2. fällt weg und wird ersetzt durch folgenden Text:

„Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz  Nr. 47 des Jahres 1914 (Nr. 4417.) Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes, vom 31. Juli 1914 außer Kraft“.

§ 3.

 

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

 

Gegeben zu Berlin, den 13. Februar 2020

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002131-Nr07-Aenderungsgesetz-zu-RGBL-1106013-Nr-09-Ende-Kriegszustand” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002131-Nr07-Aenderungsgesetz-zu-RGBL-1106013-Nr-09-Ende-Kriegszustand_D




RGBl-2002022 Bekanntmachung Einberufung 110te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 110ten Tagung

einberufen am 02.02.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 03.02.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 15. Februar des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 02. Februar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002022-Bekanntmachung-BR110-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002022-Bekanntmachung-BR110-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert.

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2002021-Nr06-Verordnung Einberufung 81te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 81ten Tagung

einberufen am 02.02.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 03.02.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath gemäß Hausordnung, was folgt:

Nr. 06

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag am 15. Februar des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 02. Februar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002021-Nr06-Verordnung-VRT81-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2002021-Nr06-Verordnung-VRT81-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2001131-Nr05-Verordnung, zur Eingliederung des Gesundheitswesen in die Deutsche Gesundheitskasse kurz DeGeKa

Verordnung, betreffend die Eingliederung des gesamten
Gesundheitswesen in die Deutsche Gesundheitskasse “DeGeKa”

gegeben am 13.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 05

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung beschlossen.

§ 1.

Alle deutschen und auch ausländischen Unternehmungen des gesamten Gesundheitswesens, werden mit Inkraftsetzung dieser Verordnung, der Leitung und Anweisung der Deutschen Gesundheitskasse unterstellt.

Es gilt Artikel 1. RGBl-1706281-Nr18 Gesetz, betreffend die Einführung des Krankenversicherungsgesetz vom 28. Juni 2017.

§ 2.

Es obliegt der Deutschen Gesundheitskasse, ob die in Deutschland aktuell betriebenen Unternehmungen des gesamten Gesundheitswesen, schadensfrei übernommen oder weiterbetrieben werden, dürfen.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sobald der Volks-Reichstag wieder zusammentritt, ist ihm dieses Gesetz zur Abstimmung vorzulegen.

Berlin, den 13. Januar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001131-Nr05-Verordnung-zur-Eingliederung-des- Gesundheitswesen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001131-Nr05-Verordnung-zur-Eingliederung-des Gesundheitswesen”_D