Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichsverfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)) 

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018

Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich




Personenstandsregister Deutschland des Deutschen Reiches

Personenstandsregister

Das rechtsfähige Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen und wird in den Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 durch die Verfassung des Deutschen Reiches beschrieben. Somit ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913 des Deutschen Reiches anzuwenden.

Der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches ist der einzige Nachweis, daß Sie wieder als natürliche Person nach RuStaG 1913 Deutsche Reichs- und Staatangehörige sind und den dadurch garantierten (Artikel 3 der Deutschen Reichsverfassung) rechtlichen Schutz genießen.
Der Bundesrath und der Volks-Reichstag beschloß im Jahr  2011 Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern zu berufen, da er zu diesem Zeitpunkt den Nachweis einer gesetzlich korrekten 3,5 jährigen Reichsbeamtenausbildung nachweisen konnte und somit allen Ausweisen und Urkunden durch seine Unterschrift rechtkraft und die staatliche Anerkennung erteilen konnte. Alles nachzulesen  und zu entnehmen aus dem amtlichen Mitteilungsblattes des Deutschen Reiches: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/

Ausgestellte Urkunden sind nur mit dem Amtssiegel des Deutschen Reiches und mit der Unterschrift eines legitmen Urkundsbeamten, in unserem Fall der Staatssekretär des Innern, gültig. Die von andern sich selbst ernannten Kommissarischen Regierungen, Exilregierungen, Gemeinden, Reichsbürgern, Bewegungen, Religionsgemeinschaften und Gruppen ausgestellten und unterzeichneten Urkunden, Ausweis und Pässe sind unter vorsätzlicher Täuschung ungültig besitzen keine Rechtskraft und sind gemäß dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Schon der Versuch ist Strafbar.

Im Jahr 2011 wurde das Personenstandsregister eingerichtet um hier eingetragen werden zu können, erfordert es die freiwilligen Eintragung in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.

Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter unserer staatlichen Druckerei: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

Lassen Sie sich nicht von BRD-, DDR- und Stasi-Ubooten verleiten sich in deren Register eintragen zu lassen, das wäre gleichzusetzen mit dem Register der der Nazis

Die Beantragung der Ausweise und Urkunden erfolgt unter:

Artikel 2  ……daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Artikel 3: Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4: Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag.

Im Deutschen Reich gelten uneingeschränkt die bis zum 28. Oktober 1918 beschlossenen und nie außer Kraft gesetzten Reichsgesetze.

Artikel 11: Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

RGBl-1005232-Nr7 Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Ernennung zum Bevollmächtigten im Bundesrath des Herrn Erhard Lorenz

Ernennung zum Präsidialsenat im Bundespräsidium von Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern

Das Reichs- und Bundespräsidium

 




Abstimmung zu nachfolgenden Änderungsanträgen bezüglich des Bundesrathes

Abstimmung zu nachfolgenden Änderungsanträgen bezüglich des Bundesrathes

Zustimmung zum Neuentwurf des Antrages als Bevollmächtigter des Bundesrathes;
Zustimmung zur Aktualisierung der Hausordnung vom Bundesrath;

Zustimmung zu nachfolgenden Änderungsanträgen bezüglich Urkunden und Formulierungen

Zustimmung zum Neuentwurf der Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunden;
Zustimmung zur Korrektur des Krankenkassengesetz “Einführungsgesetz”;




RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Kaiserlich Deutsches Patent und Markenamt

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des
Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes „KDPMA“.

Erlassen am 16.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches.
Änderungsstand: 24.04.2024 durch RGBl-2404061-Nr03-Änderungsgesetz.  

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 16

§ 1.

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird das Kaiserlich Deutsche Patent- und Markenamt „KDPMA“, errichtet und dem Reichsjustizamt unmittelbar unterstellt. Es dient dem Schutz des geistigen Eigentums und Markennamen natürlicher und juristischer Personen, ebenso zur gesicherten Förderung und zum Schutz technischer Entwicklungen, zur Einhaltung schützenswerter Organismen und Wesenheiten, unter der Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
Präsident des Kaiserlich Deutschen Patent und Markenamtes“.

Die einzelnen Aufgaben des Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes bestimmt das Reichsjustizamt in Abstimmung mit dem Reichskanzler und mit dem Staatssekretär des KDPMA. Es bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

§ 2.

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen alle Rechte des ehemals Kaiserlichen Patentamtes, des Reichspatentamtes und des Deutschen Patent und Markenamtes an diese Behörde über.

Für jeden entstanden Schaden im Bereich des Patent- und Markenwesens haftet der Verursacher.

§ 3.

Dieser Erlaß tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Erlassen zu Berlin, den 16.04.2014

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Kaiserlich-Deutschen-Patentamtes” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Kaiserlich-Deutschen-Patentamtes”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurden bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Ernennung zum Präsidialsenat im Bundespräsidium von Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern

Ernennung zum Präsidialsenat im Präsidium des Bundes (Bundespräsidium), des Herrn Erhard Lorenz im Amt eines Staatssekretär des Innern.
Betreffend dem 13ten Beschluß der 35ten Tagung vom (Volks-)Bundesrath am 16. Juli 2011 zu Bayreuth, im Gasthof zur Linde: “Zur Bewerbung für den Präsidialsenat und gemäß der Entscheidung der Bevollmächtigten.

Voraus gingen die Bewerbungen für den Präsidialsenat, der Herren Dennis Ingo Schulz, Martin Wartenberg und Rüdiger Klasen (Manthey) aktuell Hofmann. So mußte der Volks-Bundesrath eine Entscheidung herbeiführen. Einstimmig waren die Bevollmächtigten übereingekommen, daß die genannten Herren, mangels Qualifikation einstimmig abgelehnt werden müssen, zugleich bestand die Notwendigkeit in dieser Angelegenheit eine Übergangslösung zu erschaffen.

Nach reiflicher Diskussion im Volks-Bundesrath und dem Wunsch einiger anwesender hoher Staatssekretäre und in Anlehnung daran, daß auf Grund der derzeit herrschenden Unruhe im Volks-Reichstag endlich auch dieser Punkt behandelt werden muß, wurde bis auf Widerruf festgelegt, daß sich der Präsidialsenat ab sofort zusammensetzt aus dem Staatssekretär des Innern, aus dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und aus der Person die durch das Präsidium des Volks-Reichstages für dieses Amt bestimmt wird.

Demgemäß ist mit dem 16. Juli 2011, Herr Erhard Lorenz im Amt eines Staatssekretär des Innern, der erste amtliche berufene und ernannte Präsidialsenat des Deutschen Reiches. Wodurch das Präsidium des Bundes gemäß Artikel 11 der Deutschen Reichsverfassung, wieder handlungsfähig ist.

Die Ernennungsurkunde zum Präsidialsenat wurde am 30 Juli 2011 in der Gastätte “Doppeldecker” zu Berlin-Schönefeld nach der 30ten Tagung des Volks-Bundesrathes und der 13ten Tagung des Volks-Reichstages (in Anwesenheit beider Verfassungsorgane) formlos ausgehändigt!




Ernennung zum Bevollmächtigten im Bundesrath des Herrn Erhard Lorenz

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der
Bevollmächtigen zum Volks-Bundesrath im Jahr 2011

Gegeben am 23.04.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.04.2011 durch Bewerbung und erbrachter Leistung,
veröffentlicht am 23.05.2011 im Deutschen Reichs-Anzeiger,
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 05

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind zu Bevollmächtigten zum Volks-Bundesrath ernannt worden, durch besondere Verdienste und erbrachte Leistungen und zwar:

Im allerhöchsten Auftrag des Deutschen Volkes durch den stellvertretenden Reichskanzler:

Herr Erhard Lorenz, Jg.1954;
Bayern, Staatsekretär im Reichsamt des Innern;

Weitere Daten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht, die original Reichsgesetzblätter sind im paßwortgeschützen Bereich abgelegt.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1104230-Nr05-Bevollmaechtigung-VBR-April2011” Amtsschrift




Einführung von Staatsangehörigkeitsausweisen und Reichsgewerbeanträge

Einführung von Staatsangehörigkeits-Ausweisen durch den Volks-Bundesrath

In Kraft gesetzt am 08.04.2011 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.

 

In der 30. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 26. März 2011, wurde beschlossen:
Genehmigung der Reichs-Gewerbeanmeldungen für die Deutschen Recht-Konsulenten
(siehe http://reichsdruckerei.de/dokumente.htm ).
Genehmigung des Reichs- und Staatsangehörigkeits-Ausweises 
(siehe http://reichsdruckerei.de/dokumente.htm ).
Zustimmung zur Einrichtung des Reichsamt für Geisteswissenschaften. 
Zustimmung zur Einrichtung des Reichsamt für Energie. 
Zustimmung zur Einrichtung des Reichsamt für Völker- und Menschenrechte. 
Zustimmung zur Einrichtung des Reichsamt für Tier- und Artenschutz. 
Entzug der Rechtsfähigkeit des Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten
Zustimmung zur Amtsbesetzung durch die Staatssekretärinen für Geisteswissenschaften.
Zustimmung zur Amtsbesetzung durch den Staatssekretär für Energie.




Gewerbegenehmigung der Reichsdruckerei, Auflösung vom Rath der Volksbeauftragten

27.
Februar
2011
In Kraft gesetzt am 27.02.2011 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.
27.
02.
2011

In der 29. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 26. Februar 2011, wurde beschlossen:

Auflösung vom Rath der Volksbeauftragten

Nach 23 Monaten seiner Existenz, wurde zum 31.01.2011 der Rath der Volksbeauftragten aufgelöst. Alle Rechte und Pflichten des Rath der Volksbeaftragten sind mit der Auflösung erloschen. Die Funktion und Verantwortung des Stellvertretenden Reichskanzlers richtet sich somit wieder nach dem geltenden Stellvertretergesetz vom 17. März 1878 mit Änderungsstand 28.Oktober 1918 und geht auf die betreffenden Staatssekretäre über.
Alle Amtshandlungen des Rath der Volksbeaftragten wurden mit dem 23. Mai 2010 rückwirkend auf den Staatssekretär des Innern übertragen. 
Somit wurde der Rath der Volksbeauftragten vom Aufbau und der Herstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands und des Deutschen Reiches unwiederruflich entbunden.

Erste Amtsbesetzung durch den Staatssekretär des Innern wurde vollzogen.
Zweite Amtsbesetzung durch den Staatssekretär der Deutschen Reichspost wurde vollzogen.

Genehmigung der Reichsdruckerei als Körperschaft des öffentlichen Rechtes 
(siehe http://deutsche-reichsdruckerei.de/dokumente.htm ).
Zustimmung der Gewerbeanmeldung der Reichsdruckerei
(in Verlängerung).




Erste Amtsbesetzung, Staatssekretär im Reichsamt des Innern, durch Erhard Lorenz

Erste Amtsbesetzungen  durch den (Volks-)Bundesrath

In Kraft gesetzt am 26.02.2011 durch Veröffentlichung im Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des (Volks-)Bundesrathes und (Volks-)Reichstages.

 

In der 29. Tagung des (Volks-)Bundesrathes, vom 26. Februar 2011, wurde beschlossen und durch die Überreichung der Ernennungsurkunde vollzogen:

Erste Amtsbesetzung als Staatssekretär des Innern
durch Herrn Erhard Lorenz
Zweite Amtsbesetzung als Staatssekretär der Deutschen Reichspost
durch Herr J.E.P. G.

(Die Urkunden wurden auf Beidseitigkeit unterzeichnet und überreicht!)

Die Erste Amtsbesetzung durch Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern, wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von Erhard Lorenz erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath. Der (Volks-)Reichstag anerkannte diese Bewerbung, Ernennung und Amtsbesetzung in seiner 09ten Tagung (April 2011) zu Königs Wusterhausen. 

Zweite Amtsbesetzung durch P.J.G als Staatssekretär der Deutschen Reichspost wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von P.J. G. erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath.

Die Zustimmung des (Volks-)Reichstages erfolgt erst im April 2011, da der (Volks-)Reichstag, zwischen Juli 2010 und April 2011 Handlungsunfähig war und durch Herr Erhard Lorenz, als Staatssekretär des Innern, wieder handlungsfähig eingerichtet werden mußte.




Neuansetzung der 9.Tagung des Volks-Reichstags

15.
August
2010
In Kraft gesetzt am 15.08.2010 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.
15.
08.
2010

In der 24. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 14. August 2010, die zu Rostock stattfand, mußten unter anderem folgende Beschlüsse gefaßt, die mit Veröffentlichung im Deutschen-Reichs-Anzeiger in Kraft treten.

Niederlegung der Ämter und der Tätigkeit wegen der Nichtigkeitserklärung der Tagungen vom Volks-Reichstag am 23.05.2010, 20.06.2010 und am 27.06.2010, nach vorheriger Abstimmung durch den Volks-Bundesrath.

1. Beschluß: Gemäß„1_Antrag1-VRT-Tag-Ungueltigkeit-an-VBR-080810.pdf“
wurde
erkannt und einstimmig bestätigt, daß
die 09. Tagung des Volks-Reichstag vom 23.05.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 10. Tagung des Volks-Reichstag vom 20.06.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 11. Tagung des Volks-Reichstag vom 27.06.10 NICHTIG und ungültig ist.
Es wurde auch erkannt und einstimmig bestätigt, daß alle in den betreffenden Tagungen gemachten Beschlüsse, Anordnungen, Erlasse, Geschäftsordnungen und Ernennungen somit im Sinne von Artikel 5 unserer Verfassung und bezogen auf die Stellung des Volks-Reichstages, gemäß Gesetzgebung nicht ausgeübt wurden und somit in einer neu einzuberufenen  9. Tagung nun ausgeübt werden müssen. Alle Anträge und Beschlüsse der betreffenden Tagungen müssen neu gestellt werden.

2. Beschluß: Gemäß „2_Antrag2-Disqualifikation-an-VBR-080810.pdf“
und
wegen Verstoß gegen die Verfassung, Artikel 5, 7 14, 16, 74,
wegen Boykottierung der rechtsverbindlich angesetzten Tagungen des Volks-Reichstages und des Volks-Bundesrathes für den 01.08.2010 und wegen Drohungen, werden nachfolgende Personen im Amt des „Rath der Volksbeauftragten“ disqualifiziert: (betreffende Personen wurden informiert).
Gemäß diesem Beschluß wurde ein EILANTRAG eingebracht, der wie folgt lautet: Die Kündigungen (betreffende 3 Personen wurden informiert) werden durch die heutige Tagung desVolks-Bundesrath angenommen und bestätigt.

6. Beschluß: Gemäß Antrag
Durch einen EILANTRAG umformuliert. Es gilt folgender Wortlaut:
„Hiermit beantrage ich, dass der Volks-Reichstag aus wichtigem Grund, seine 9. Tagung eigenständig einberufen und terminlich festlegen kann. Der Volks-Bundesrath ist darüber zu informieren.“
Somit wurde dem Volks-Reichstag verfassungkonform zu Zustimmung erteilt, daß dieser schnellstmöglich seine Tagung ausführen kann.

Das betreffende Protokoll kann durch Berechtigte eingesehen werden und beinhaltet 22 Tagungspunkte.