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RGBl-1211091-Nr15-Gesetz-Staatskirchenrecht

Gesetz, betreffend das Staatskirchenrecht im Deutschen Reich gegeben am 09.11.2012, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 11.11.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 15 Artikel 1. Es besteht keine Staatskirche, die Kirchensteuer ist im gesamten Deutschen Reich abgeschafft. Artikel 2. Die Freiheit der … Weiterlesen