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RGBl-1602231-Nr05-Gesetz-Versicherungspflicht der Krankenversicherungsanstalten für Reichs- und Staatsangehörige

Gesetz, betreffend der Versicherungspflicht für Reichs- und Staatsangehörige in Deutschland gegeben am 23.02.2016, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 03.03.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 05 § 1. Für die, entgegen allen Regeln und Vorschriften der im Geltungsbereich Deutschlands handelnden Krankenversicherungsanstalten, gilt ab sofort … Weiterlesen