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RGBl-1403132-Nr10-Gesetz-Verbot-Bandenbildungen

Gesetz, betreffend Verbot bandenbildenden und gewalttätigen Organisationen im Deutschen Reich gegeben am 13.03.2014, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 15.04.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 10 § 1. Alle bandenähnlich strukturierten Organisationen sowie die damit verbundenen Strukturen sind vom Gebiet des Deutschen Reichs ausgeschlossen, … Weiterlesen