RGBl-1307012-Nr26-Aenderungserlass-1109241-Nr23

image_pdfimage_print

Allerhöchster Erlaß, betreffend Änderung RGBl-1109241-Nr23, Deutsche Nationalhymne

gegeben am 01.07.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 18.07.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 26

In der konstituierenden Sitzung des Reichspräsidiums am 01.07.2013 zu Hilpoltstein, in Anwesenheit von Ober-Reichsanwalt Herr Jens Wagner, wurde beschlossen, die Deutsche Nationalhymne dahingehend zu ändern, daß die Strophe 4 gemäß RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Deutsche-Nationalhymne einen zeitgemäßen  Text erhält.

§ 1.

Neue 4. Strophe der Deutschen Nationalhymne

Über Länder, Grenzen, Meere, dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen, zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen, Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche, alle Zeit zusammenstehn!

Bisheriger Text der 4. Strophe

Über Länder, Grenzen, Zonen, hallt ein Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen, zu den Sternen klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen, nie Gewalt für Recht ansehn,
Deutschland, Deutschland über alles, und das Reich wird neu erstehn!

§ 2.

Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1307012-Nr26-Aenderungserlass-1109241-Nr23” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1307012-Nr26-Aenderungserlass-1109241-Nr23_D