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Amtliche Nachrichten sind für Reichs- und Staatsangehörige pflicht

Sehr geehrte Reichs- und Staatsangehörige, sie alle die monatlich über die Entscheidungen der gesetzgebenden Verfassungsorgane ( Artikel 5 der Reichsverfassung, http://verfassung-deutschland.de/#Artikel5 ) informiert werden, sind als Reichs- und Staatsangehörige nicht nur verpflichtet diese zu kennen, sondern sie sind auch verpflichtet diese anzuwenden und auch weiterzugeben. Als Reichs- und Staatsangehörige sind Sie nicht nur rechtsfähig, sondern … Weiterlesen