Deutsches Reichsgesetzblatt 2023
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2023
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2023
Verordnung, betreffend der Freiberufe im Deutschen Reich
verordnet am 28.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 12.12.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr.2
§ 1.
Freiberufe unterstehen nicht der Gewerbeordnung und gelten als selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.
Unter Freiberufe fallen: Jeder Arzt, der den hippokratischen Eid abgelegt hat; Zahnarzt, Tierarzt, Hebamme; zugelassener Anwalt, Rechtsbeistand, Mediator, Konsulent, Patentanwalt und Notar; Ingenieur, Sachverständige, Architekt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Heilpraktiker, Naturheiler, Dentist, Krankengymnast, Masseur, Physiotherapeut, Psychotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Logopäde, Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeut, Kinderbetreuer, Tagesbetreuer, Heilpädagoge, Dirigent, Unterhaltungsmusiker, Regisseur, Schauspieler, Autor, freier Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lehrer, Fahrlehrer, Reitlehrer, Tanzlehrer, Bergführer, Lotse, Schriftsteller, Künstler, Designer, freie Programmierer, Marketingberater, Magier, EDV-Berater, Vermögensverwalter, Treuhänder, künstlerischer Stuckateur, künstlerischer Steinmetz, künstlerischer Steinhauer.
Auf Antrag können weitere Freiberufe ergänzt werden. Es gilt der Grundsatz der Einzelfallprüfung.
§ 2.
Unter Freiberuf fällt auch der Forstwirt.
§ 3.
Unter Freiberuf fällt auch der Landwirt.
§ 4.
Für alle Freiberufler gilt das RGBl-1008145-Nr31 Gesetz, betreffend der Mehrwertsteuer.
§ 5.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Verordnet zu Berlin, den 28. November 2022
Reichsgesetzblatt “RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe”_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert
Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/
Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 12ten Tag des 12ten Monats im Jahre 2022.
Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
31 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
527 gesamt mitwirkende Delegierte.
Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
a) Wiederwahl des Präsidenten vom Volks-Reichstag, gemäß Artikel 27 der Vollverfassung, Herr S.R.;
b) Neuwahl des Vizepräsidenten vom Volks-Reichstag, gemäß Artikel 27 der Vollverfassung, Herr T.D.;
c) Wiederwahl der Schriftführer vom Volks-Reichstag, gemäß Artikel 27 der Vollverfassung, Frau S.K und Herr J.K.;
d) Zustimmung zum Geesetz, RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe
Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 12.12.2022.
Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 85ten Tagung
einberufen am 14.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 14.11.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 1
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 03. Dezember des Jahres 2022 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 14. November 2022
Reichsgesetzblatt “RGBl-2211142-Nr1-Verordnung-VRT85-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2211142-Nr1-Verordnung-VRT85-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2022
Datum des Gesetzes |
Inkraft zu Berlin |
I n h a l t der Gesetze |
Nr. des RGBlatt |
Nr. vom Gesetz |
Seiten |
07.10.2022 | 07.10.2022 | Das Deutsche Volk beglückwünscht Wladimir Putin zum 70ten Jahrestag im Jahr 2022 | 1 | ||
09.11.2022 | 09.11.2022 | RGBl-2211091 Bekanntmachung Einberufung 118te Tagung des Bundesrathes | 2211091 | 2211091 | 1 |
09.11.2022 | 09.11.2022 | Die Lösung ist die echte Reichs- und Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913 | 1 | ||
14.11.2022 | 14.11.2022 | RGBl-2211142-Nr1-Verordnung Einberufung 85te Tagung Volks-Reichstag | 2211142 | Nr1 | 1 |
03.12.2022 | 12.12.2022 | Beschlüsse der 85ten Tagung des Volks-Reichstages vom 03. Dezember 2022 | 1 | ||
03.12.2922 | 12.12.2022 | Beschlüsse der 118ten Tagung des Bundesrathes vom 03. Dezember 2022 | 1 | ||
28.11.2022 | 12.12.2022 | RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe “Freiberuflergesetz” | 2211281 | Nr2 | 2 |
03.12.2022 | 12.12.2022 | RGBl-2212031-Nr3-Aenderungsgesetz-Angelegenheiten-Rechtspflege-Deutsches-Reich | 2212031 | Nr3 | 1 |
Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 28ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2021.
Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
28 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
220 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
499 gesamt mitwirkende Delegierte.
Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
a) Zustimmung zur Stabsleitung mit drei Personen;
b) Zustimmung zur Neubesetzung im Reichspresseamt;
c) Zustimmung der neuen Amtsausweise;
d) Zustimmung zum Geesetz, RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe
e) Zustimmung zum Änderungsgesetz, RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen
f) Zustimmung zum Änderungsgesetz, RGBl-2110091-Nr12-Aenderungsgesetz-betreffend-das-BGB-Minderjaehriger
Folgende Staatssektretäre bzw. Amtsträger wurden ernannt
Staatssekretär im Reichspresseamt, Herr Helmut Wachtarczyk, ab dem 24.10.2021;
Stabsleitung im Reichspolizeiamt;
Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 28.10.2021.
Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 84ten Tagung
einberufen am 10.10.2021, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 17.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 13
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 24. Oktober des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 10. Oktober 2021
Reichsgesetzblatt “RGBl-2110102-Nr13-Verordnung-VRT84-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2110102-Nr13-Verordnung-VRT84-Einberufung”_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert
Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2021
Verordnung, betreffend die Berufung von 183 Delegierten in den Volks-Reichstag für den Bundesstaat Deutschösterreich
verordnet am 09.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:
Nr. 02
Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung beschlossen.
Artikel 1.
Das Bundespräsidium beruft gemäß Artikel 12 der Deutschen Reichsverfassung, 183 Stimmen für Deutschösterreich in den Volks-Reichstag.
Bewerbung und Berufung erfolgt gemäß der aktuellen Vorschriften, des seit 2008 handelnden Bundesrathes.
In Bezug zu Artikel 20 der Verfassung, setzt sich der Volks-Reichstag, in Folge aus 580 Delegierten aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen.
Artikel 2.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sobald der Volks-Reichstag wieder zusammentritt, ist ihm dieses Gesetz zur Abstimmung vorzulegen.
Berlin, den 09. Januar 2020
Reichsgesetzblatt “RGBl-2001091-Nr02-Verordnung-Berufung-Delegierter-fuer-Deutschoesterreich”_D
durch Proklamation am 23.05.2009 am Reichstagsgebäude in Berlin
für den Geltungsbereich des Deutschen Reiches, wie Stand: 28.10.1918.
gegeben am 26.09.2009, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 29.09.2009 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
§ 1.
Der Reichstag, gegenwärtig als Volks-Reichstag bezeichnet, gemäß Reichsverfassung Abteilung IV, begann mit dem Tag der Proklamation vom 23.05.2009 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin erneut seine Tätigkeit.
Die gesetzlich vorgeschriebene Handlungsfähigkeit des Reichstag wurde durch Erfüllung von Artikel 27 der Reichsverfassung am 26.09.2009 wieder hergestellt.
Die Reichsrechtsordnung wie zum Stand 28. Oktober 1918 wird hiermit weitergeführt.
§ 2.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-0909261-Nr1-Volks-Reichstag”.pdf Amtsschrift