Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber, ab dem 10.01.2010

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Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber
Protokoll der 5. Tagung des Volks‐Reichstags
am Sonntag, den 10. Januar 2010

Im Gasthaus und Pension „Zur Eintracht“ in Obernissa , Hauptstraße 57, 99198 Obernissa 11.30h Eröffnung durch Herrn Oliver Erb , Präsident des Volk‐Reichstag

Tagesordnung des Volks‐Reichstag:
01. Beschluß – Alle Bewerber für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die Bundesstaaten und für das Reich müssen die Ausbildung wie die eines Recht‐Konsulenten, innerhalb 3 Monaten nach Aufforderung durch den RdV (Stellvertretender Reichskanzler) nachweisen können.
Danach verwirkt die Bewerbung.

Beschluß einstimmig angenommen.

Protokoll der 17. Tagung des Volks‐Bundesrathes
am Sonntag, den 10. Januar 2010

Im Gasthaus und Pension „Zur Eintracht“ in Obernissa , Hauptstraße 57, 99198 Obernissa 16.30 Eröffnung der 17. Tagung des Volks‐Bundesrath durch Herrn Oliver Erb eröffnet und die Tagungsleitung an Herrn Thomas Böttger übertragen.

Die Beschlußpunkte des Volks‐Bundesrath sind zugleich auch eingereichten Anträge aus der 5ten Tagung des Volks‐Reichstag.

01. Beschluß und zugleich eingereichter Antrag durch den Volks‐Reichstag – Alle Bewerber für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die Bundesstaaten und für das Reich müssen die Ausbildung wie die eines Recht‐Konsulenten , innerhalb 3 Monaten nach Aufforderung durch den RdV (Stellvertretender Reichskanzler) nachweisen können.
Danach verwirkt die Bewerbung.

Beschluß und Bestätigung des VRT‐Antrag: einstimmig angenommen.

(Auszüge aus den Protokollen unserer gesetzgebenden Verfassungsorganen.)

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