RGBl-1210036-Nr10-Erlass-Banken-unter-Reichsaufsicht

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Reichsaufsicht auf alle Banken und Geldinstitute im Deutschen Reich

erlassen am 03.10.2012, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 16.10.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 10

§ 1.

Bis zur gesetzlichen Regelung des gesamten Geld- und Kreditwesens werden alle Banken und sonstige Geldinstitute auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches, ihres privatrechtlichen Charakters enthoben und unter Staatsaufsicht gestellt.

§ 2.

Jede Veränderung oder Verschiebung jeglicher Vermögensstände wird bestraft. Dies betrifft auch Vermögensstände Dritter.

§ 3.

Die Aufsicht obliegt dem Reichskanzler im Einvernehmen mit den verantwortlichen und hinzugezogenen Reichsbehörden.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft

Reichsgesetzblatt “RGBl-1210036-Nr10-Erlass-Banken-unter-Reichsaufsicht” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1210036-Nr10-Erlass-Banken-unter-Reichsaufsicht




RGBl-1210034-Nr09-Gesetz-Reichskassenscheine

Gesetz, über die Einführung von Reichskassenscheinen  
im gesamten Bundesgebiet Deutschland (Deutsches Reich)

gegeben am 03.10.2012, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 16.10.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 09

§ 1.

Die Reichsbank wird zu einem durch den Volks-Bundesrath festgelegten Termin ermächtigt, Reichskassenscheine zum Gesamtbetrage von 540 Millionen Mark in Abschnitten zu 5, 10, 20 und 50 Mark ausfertigen zu lassen und unter das Deutsche Volk nach dem Maßstabe ihrer noch unter Fremdverwaltung zu handelnden Möglichkeiten zu verteilen.

Die Verteilung des Gesamtbetrages und das Tauschverhältnis wird durch den Volks-Bundesrath festgelegt.

§ 2.

Jede Bank in Deutschland hat das von ihr seither ausgegebene Eurogeld spätestens bis zu einem durch den Volks-Bundesrath festgelegten Termin zur Einlösung öffentlich aufzurufen und tunlichst schnell einzuziehen.

Zur Annahme von Eurogeld sind vom durch den Volks-Bundesrath festgelegten Termin an, nur die Kassen und Banken der Bundesrepublik von Deutschland verpflichtet, welche dieses Eurogeld ausgegeben haben.

§ 3.

Denjenigen Geldinstituten, deren Papiergeld den ihnen nach §. 1 zu überweisenden Betrag von Reichskassenscheinen übersteigt, werden zweidrittel des überschießenden Betrages aus der Reichskasse als ein Vorschuß überwiesen und zwar, soweit die Bestände der letzteren es gestatten, in barem Gelde, soweit sie es nicht gestatten, in Reichskassenscheinen.

Die Reichsbank wird zu diesem Zwecke ermächtigt, Reichskassenscheine über den im §. 1 festgesetzten Betrag hinaus bis auf Höhe des zu leistenden Vorschusses anfertigen zu lassen, und soweit als nötig in Umlauf zu setzen.
Über die Art der Tilgung dieses Vorschusses wird gleichzeitig mit der Ordnung des Zettelbankwesens Bestimmung getroffen. In Ermangelung einer solchen Bestimmung hat die Rückzahlung des Vorschusses innerhalb 15 Jahren, vom 1. Januar 2013 an gerechnet, in gleichen Jahresraten zu erfolgen.

Die auf den Vorschuß eingehenden Rückzahlungen sind zunächst zur Einziehung der nach vorstehenden Bestimmungen ausgefertigten Reichskassenscheine zu verwenden.

§ 4.

Diejenigen Geldinstitute, welche Eurogeld ausgegeben haben, werden die ihnen ausgefolgten Reichskassenscheine (§§. 1 und 3), soweit der Betrag der letzteren den Betrag des ausgegebenen Staatspapiergeldes nicht übersteigt, nur in dem Maße in Umlauf setzen, als Staatspapiergeld zur Einziehung gelangt.

§ 5.

Die Reichskassenscheine werden bei allen Kassen des Deutschen Reiches und sämtlichen Bundesstaaten nach ihrem Nennwerte in Zahlung angenommen und von der Reichs-Hauptkasse für Rechnung des Deutschen Reiches jederzeit auf Erfordern gegen bares Geld eingelöst.

Im Privatverkehr findet ein Zwang zu ihrer Annahme nicht statt.

§ 6.

Die Ausfertigung der Reichskassenscheine wird dem Reichsschatzamt unter der Benennung „Reichsschulden-Verwaltung“ übertragen.

Die Reichsschulden-Verwaltung hat für beschädigte oder unbrauchbar gewordene Exemplare für Rechnung des Deutschen Reiches Ersatz zu leisten, wenn das vorgelegte Stück zu einem echten Reichskassenscheine gehört und mehr als die Hälfte eines solchen beträgt. Ob in anderen Fällen ausnahmsweise ein Ersatz geleistet werden kann, bleibt ihrem pflichtmäßigen Ermessen überlassen.

§ 7.

Vor der Ausgabe der Reichskassenscheine ist eine genaue Beschreibung derselben öffentlich bekannt zu machen. Die Kontrolle über die Ausfertigung und Ausgabe der Reichskassenscheine übt das Reichsschatzamt.

§ 8.

Von den Geldinstituten in Deutschland darf auch ferner nur auf Grund eines Reichsgesetzes Papiergeld ausgegeben oder dessen Ausgabe gestattet werden.

§ 9.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1210034-Nr09-Gesetz-Reichskassenscheine” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1210034-Nr09-Gesetz-Reichskassenscheine




RGBl-1211061-Nr13-Gesetz-Aenderung-Abschlussformel

Gesetz, betreffend Änderung der Abschlußformel für Vorlagen im Bereich der Reichsgesetzgebung im Deutschen Reich

gegeben am 03.10.2012, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 16.10.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 13

Artikel 1.

Alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Beschlüsse werden mit der Formel
„Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes“ in Kraft gesetzt.

Artikel 2.

Dieses Gesetz gilt rückwirkend für alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Beschlüsse die seit dem 29. Mai 2008 ergänzend zu allen Gesetzen des Deutschen Reiches, letzter Stand 28. Oktober 1918, Gesetzeskraft erlangt haben und ersetzt demgemäß die Formel „Im Namen des Kaisers“.

Artikel 3.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1211061-Nr13-Gesetz-Aenderung-Abschlussformel” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1211061-Nr13-Gesetz-Aenderung-Abschlussformel




Deutsches Reichsgesetzblatt 2011

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2011

Textdaten
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Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2011
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2011 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seite
29. Jan. 2011 29. Jan. 2011 RGBl-1101291- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 29ten Tagung, für den 26.02.2011 1101291 1101291 1
26. Feb. 2011 26. Feb. 2011 Zustimmung durch den Volks-Bundesrath zur Amtsbesetzung “Staatssekretär des Innern” Herr Erhard Lorenz
26. Feb. 2011 26. Feb. 2011 Zustimmung durch den Volks-Bundesrath zur Amtsbesetzung “Staatssekretär DReichspost”
26. Feb. 2011 27. Feb. 2011 Zustimmung durch den Volks-Bundesrath zur Gewerbeanmeldung der Reichsdruckerei
26. Feb. 2011 27. Feb. 2011 Zustimmung durch den Volks-Bundesrath zur Auflösung des “Rath der Volksbeauftragten”
26. Feb. 2011 26. Feb. 2011 RGBl-1102261- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 30ten Tagung, für den 26.03.2011 1102261 1102261 1
26. Mrz. 2011 26. Mrz. 2011 RGBl-1103261- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 31ten Tagung, für den 29.04.2011 1103261 1103261 1
26. Mrz. 2011 26. Mrz. 2011 RGBl-1103262-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 9ten (Wiederholung) Tagung, für den 30.04.2011 1103262 1103262 1
08. Apr. 2011 08. Apr. 2011 Zustimmung durch den Volks-Bundesrath zur Einführung von Reichsgewerbeanmeldungen
08. Apr. 2011 08. Apr. 2011 Zustimmung durch den Volks-Bundesrath zur Einführung von Staatsangehörigkeits-Ausweisen
23. Apr. 2011 23. Apr. 2011 RGBl-1104230-Nr05-Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der
Bevollmächtigen zum Volks-Bundesrath im Jahr 2011
1104230 05. 1
29. Apr. 2011 29. Apr. 2011 RGBl-1104291- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 32ten Tagung, für den 20.05.2011 1104291 1104291 1104291
30. Apr. 2011 30. Apr. 2011 RGBl-1104301-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 10ten (Wiederholung) Tagung, für den 21.05.2011 1104301 1104301 1
23. Mai. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1005231-Nr6-Verordnung betreffend dem Amtseid der unmittelbaren Reichsbeamten  (Volkseid) 1005231 6. 1
23. Mai. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches (änderungsstand 25.06.2017 durch  RGBl-1709171-Nr23 1005232 7. 2
23. Mai. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1005234-Nr8-Gesetz über die Wahl des Praesidialsenat (Reichs- und Bundespräsidium) 1005234 8. 2
23. Mai. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1005236-Nr9-Ergaenzungsgesetz zum gesamten Umfang der Reichsgesetzgebung – Stand 28. Oktober 1918 1005236 9. 1
23. Mai. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1005237-Nr10-Präsidiale Anordnung zur Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches nach Völkerrecht und fortgeltender Verfassung(außer Kraft durch RGBl-1311093-Nr49) 1005237 10. 1
20. Jun. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1006201-Nr11-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Amtssitzes für das  Reichspräsidium zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Bundesgebietes und des Deutschen Reiches – Schloß Bellevue 1006201 11. 1
20. Jun. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1006202-Nr12-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsgrundbuchamtes zur übergeordneten Erfassung des Bestandes von Grundstücken im Bundesgebiet und des Deutschen Reiches 1006202 12. 1
20. Jun. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1006203-Nr13-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsverkehrsamtes zur übergeordneten Verwaltung und des Betriebes aller Reichsstraßen und Reichsautobahnen 1006203 13. 1
20. Jun. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1006204-Nr14-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung eines Reichspolizeiamtes als oberste Behörde der Polizei im Deutschen Reich 1006204 14. 1
20. Jun. 2010 23. Mai. 2011 RGBl-1006205-Nr15-Gesetz über alle Polizeikräfte des Deutschen Reiches und der „Bundesrepublik Deutschland“ auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches-Vereinheitlichung-aller-Polizeikraefte 1006205 15. 1
20. Mai. 2011 20. Mai. 2011 RGBl-1105201- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 33ten Tagung, für den 03.06.2011 1105201 1105201 1
21. Mai. 2011 21. Mai. 2011 RGBl-1105211-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 11ten Tagung, für den 04.06.2011 1105211 1105211 1
03. Jun. 2011 03. Jun. 2011 RGBl-1106031- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 34ten Tagung, für den 24.06.2011 1106031 1106031 1
01. Jun. 2010 05. Jun. 2011 RGBl-1106011-Nr07-Gesetz über den Neuaufbau des Bundesgebietes und des Deutschen Reiches 1106011 07. 1
01. Jun. 2010 05. Jun. 2011 RGBl-1106012-Nr08-Allerhöchster Erlaß betreffend die Einrichtung des „Übergangs- Amtssitzes“ für die gesamte Reichsordnung im Deutschen Reich 1106012 08. 1
01. Jun. 2010 05. Jun. 2011 RGBl-1106013-Nr09-Verordnung, betreffend der Aufhebung des Kriegszustandes für das gesamte Deutsche Reich – Kriegszustand-Ende 1106013 09. 1
27. Jun. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1006276-Nr22-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung der Reichsdruckerei im Deutschen Reich 1006276 22. 1
27. Jun. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1006278-Nr24-Gesetz über den Handlungsbereich der Reichspolizei im Deutschen Reich 1006278 24. 1
27. Jun. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1006279-Nr25-Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Autobahnen und Fernverkehrsstraßen im Deutschen Reich ( Straßen, Wege, Autobahnen ) 1006279 25. 2
14. Aug. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1008140-Nr26-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Änderung der Begriffe des Freiheitsentzuges im gesamten Umfang der Gesetzgebung des Deutschen Reiches, zum Stand 28. Oktober 1918 1008140 26. 1
14. Aug. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1008141-Nr27-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abschaffung der Todesstrafe im gesamten Umfang der Gesetzgebung des Deutschen Reiches, zum Stand 28. Oktober 1918 1008141 27. 1
14. Aug. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1008142-Nr28-Gesetz, betreffend des allgemeinen Steuerrechtes im Deutschen Reich Reichssteuern 1008142 28. 1
14. Aug. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1008146-Nr32-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiedereinrichtung des Reichsschatzamtes, als  Zentralbehörde aller Finanzgeschäfte im Deutschen Reich 1008146 32. 1
14. Aug. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1008147-Nr33-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiedereinrichtung der Reichsbank, als  Zentralbank des Deutschen Reiches 1008147 33. 1
14. Aug. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1008148-Nr34-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiedereinrichtung der Reichs-Post und Telegraphenverwaltung des Deutschen Reiches 1008148 34. 1
14. Aug. 2010 15. Jun. 2011 RGBl-1008149-Nr35-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Strafverfolgung zu Kindes-Schändungen bzw. Schändungen und unzüchtiger Handlungen jeglicher Art an Mensch und Tier-174StGB 1008149 35. 1
24. Jun. 2011 24. Jun. 2011 RGBl-1106241- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 35ten Tagung, für den 16.07.2011 1106241 1106241 1
04. Jun. 2011 04. Jun. 2011 RGBl-1106041-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 12ten Tagung, für den 02.07.2011 1106041 1106041 1
02. Jul. 2011 02. Jul. 2011 RGBl-1107021-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 13ten Tagung, für den 30.07.2011 1107021 1107021 1
21. Mrz. 2011 11. Jul. 2011 RGBl-1103211-Nr01-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamtes für Geisteswissenschaften im Deutschen Reich 1103211 01. 1
21. Mrz. 2011 11. Jul. 2011 RGBl-1103212-Nr02-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamtes für Energie im Deutschen Reich 1103212 02. 1
21. Mrz. 2011 11. Jul. 2011 RGBl-1103213-Nr03-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamtes für Tier- und Artenschutz im Deutschen Reich 1103213 03. 1
21. Mrz. 2011 11. Jul. 2011 RGBl-1103214-Nr04-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamtes für Völker- und Menschenrechte im Deutschen Reich 1103214 04. 1
17. Mai. 2011 11. Jul. 2011 RGBl-1105171-Nr06-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Deutschen Reich 1105171 06 1
16. Jul. 2011 16. Jul. 2011 Demgemäß ist mit dem heutigen Tag, Herr Erhard Lorenz im Amt des Staatssektretär des Innern der erste Präsidialsenat des Deutschen Reiches.
16. Jul. 2011 16. Jul. 2011 RGBl-1107161- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 36ten Tagung, für den 30.07.2011 1107161 1107161 1
30. Jul. 2011 30. Jul. 2011 RGBl-1107301- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 37ten Tagung, für den 27.08.2011 1107301 1107301 1
14. Aug. 2010 11. Aug. 2011 RGBl-1008145-Nr31-Gesetz, betreffend der Mehrwertsteuer im Deutschen Reich 1008145 31 1
29. Jun. 2011 11. Aug. 2011 RGBl-1106291-Nr11-Gesetz, betreffend die Einkommensteuer im Deutschen Reich 1106291 11. 1
29. Jun. 2011 11. Aug. 2011 RGBl-1106292-Nr12-Gesetz, betreffend die Grundsteuer im Deutschen Reich 1106292 12. 1
16. Jul. 2011 11. Aug. 2011 RGBl-1107131-Nr13-Allerhöchster Erlaß betreffend die Einrichtung der Behörde Verfassungsschutz im Deutschen Reich 1107131 13. 1
11. Aug. 2011 11. Aug. 2011 RGBl-1107291-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 14ten Tagung, für den 27.08.2011 1107291 1107291 1
29. Jun. 2011 13. Sep. 2011 RGBl-1106290-Nr10-Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigen zum Volks-Bundesrath im Jahr 2011, vom 29.06.2011 1106290 10. 1
23. Jul. 2011 13. Sep. 2011 RGBl-1107231-Nr14-Allerhöchster Erlaß betreffend die Einrichtung der Behörde Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus im Deutschen Reich-RaBeStTe 1107231 14. 1
29. Jul. 2011 13. Sep. 2011 RGBl-1107290-Nr15-Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigen zum Volks-Bundesrath im Jahr 2011, vom 29.07.2011 1107290 15. 1
27. Aug.2011 27. Aug.2011 RGBl-1108111-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 15ten Tagung, für den 24.09.2011 1108111 1108111 1
27. Aug.2011 27. Aug.2011 RGBl-1108272- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 38ten Tagung, für den 24.09.2011 1108272 1108272 1
13. Aug.2011 01. Okt. 2011 RGBl-1108131-Nr16-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichseisenbahnamtes im Deutschen Reich 1108131 16. 1
27. Aug.2011 01. Okt. 2011 RGBl-1108271-Nr17-Verordnung, betreffend Patente auf Menschen, Tier und Pflanzen im Deutschen Reich 1108271 17. 1
11. Sep.2011 01. Okt. 2011 RGBl-1109111-Nr18-Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Reichspolizei im Deutschen Reich
(Polizeiaufgabengesetz)
1109111 18. 1
13. Sep.2011 01. Okt. 2011 RGBl-1109131-Nr19-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung vom Bundesamt für das Heimathwesen 1109131 19. 1
19. Sep.2011 01. Okt.2011 RGBl-1109180-Nr20-Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigen zum Volks-Bundesrath im Jahr 2011, zum 18.09.2011 1109180 20. 1
18. Sep.2011 01. Okt.2011 RGBl-1109181-Nr21Verordnung, betreffend freier Zugang zu öffentlichen Gebäuden
und freie Fahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln im Deutschen Reich–(Amtstraegerbefreiung)
1109181 21. 1
24. Sep.2011 01. Okt.2011 RGBl-1109241-Nr23-Allerhöchster Erlaß, betreffend der Deutschen Nationalhymne
(Das Lied der Deutschen, Deutschlandlied, Deutsche Hymne)
1109241 23. 1
24. Sep.2011 24. Sep.2011 RGBl-1109241-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 16ten Tagung, für den 22.10.2011 1109241 1109241 1
24. Sep.2011 24. Sep.2011 RGBl-1109242- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 39ten Tagung, für den 22.10.2011 1109242 1109242 1
22. Sep.2011 28. Okt.2011 RGBl-1109221-Nr22-Gesetz, betreffend Geschwindigkeitsmessungen zur Überwachung
des Straßenverkehrs im Deutschen Reich ( Radargeräte, Blitzer, Kameras )
1109221 22. 1
24. Sep.2011 28. Okt.2011 RGBl-1109242-Nr24-Erlaß, betreffend der General-Privathaftung aller Handlungen die gegen das Deutsche Reich und sein Volk gerichtet sind- Änderungsstand: 14.02.2014 durch Änderungsgesetz RGBl-1109242-Nr24 1109242 24. 2
22. Okt.2011 22. Okt.2011 RGBl-1110221-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 17ten Tagung, für den 19.11.2011 1110221 1110221 1
22. Okt.2011 22. Okt.2011 RGBl-1110222- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 40ten Tagung, für den 19.11.2011 1110222 1110222 1
10. Okt.2011 10. Okt.2011 RGBl-1110100-Nr25-Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigen zum Volks-Bundesrath im Jahr 2011, vom 10.10.2011 1110100 25. 1
01. Nov.2011 23. Nov.2011 RGBl-1111011-Nr26-Allerhöchster Erlaß betreffend, der Privathaftung bei Haftbefehlen zur Erzwingung der Abgabe eidesstattlicher Erklärungen und zur Erzwingung von Zahlungen nach ungültigen Gesetzen (OwiG)-Privathaftung-der-BRD-Exekutive 1111011 26. 1
19. Nov.2011 19. Nov.2011 RGBl-1111191-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 18ten Tagung, für den 17.12.2011 1111191 1111191 1
19. Nov.2011 19. Nov.2011 RGBl-1111192- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 41ten Tagung, für den 17.12.2011 1111192 1111192 1
17. Dez.2011 17. Dez.2011 RGBl-1112301-Nr27-Einberufung des Volks-Reichstages zu seiner 19ten Tagung, für den 28.01.2012 1112301 27. 1
17. Dez.2011 17. Dez.2011 RGBl-1112172- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 42ten Tagung, für den 27.01.2012 1112172 1112172 1
31. Dez.2011 31. Dez.2011 RGBl-1112310-Nr28-Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigen zum Volks-Bundesrath im Jahr 2011, zum 31.12.2011 1112310 28. 1



RGBl-1111011-Nr26-Erlass-Privathaftung-der-BRD-Exekutive

Allerhöchster Erlaß betreffend, der Privathaftung bei Haftbefehlen zur Erzwingung der Abgabe eidesstattlicher Erklärungen und zur Erzwingung von Zahlungen nach ungültigen Gesetzen (OwiG)  
Erlassen am 01.11.2011, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 08.05.2013

In Kraft gesetzt am 23.11.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 26

§ 1.

Alle sogenannten Amtsträger bzw. Bediensteten der Bundespolizei, Landespolizei oder sonstiger Polizeibehörden, der Zollbehörden, alle Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamten, die sich bei Verhaftungen zur Erzwingung von eidesstattlichen Erklärungen, Vermögensauskünften bzw. Verzeichnissen ihres Vermögens oder Zahlungen einer Ordnungswidrigkeit aktiv und passiv beteiligt haben, haften persönlich je Haftbefehl und je Schuldner in einer Ersatzhaftpflicht von 250.000,00 Mark. Bei Haftbefehlen mit Erzwingungshaft zur Zahlung etwaiger Gebühren für Ordnungswidrigkeiten gilt die Ersatzpflicht je Tag zu 1.500,- Mark und dem hundertfachen der angesetzten Summe, die mit Inkraftsetzung dieses Erlasses nur vor dem Reichsgericht entschieden werden kann. Erfolgte eine Verhaftung, gilt die Ersatzpflicht in Höhe von 250.000,00 Mark. Es gilt in allen Fällen, StGB § 3 in Anwendung zubringen.

§ 2.

Alle Beschlüsse, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Handlungen  des genannten Personenkreises, die gegen die geltende Verfassung, bzw. gegen die Ordnung und Souveränität Deutschlands und des Deutschen Reiches und gegen die Wohlfahrt und den Schutz des Deutschen Volkes gerichtet waren und noch werden, fallen unter § 1 dieser Privathaftung und sind, wenn nötig, zurückzuverfolgen bis zum 28. Oktober 1918.

§ 3.

Ausgeschlossen sind alle staatsrechtrechtlich verbindlichen Haftbefehle, die von Richtern gemäß GVG § 15 und § 16 vorschriftsmäßig unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurden, sowie alle Haftbefehle, die auf Straftaten und im Fall der Abwehr gegen Leib und Leben gerichtete Handlungen beruhen.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1111011-Nr26-Erlass-Privathaftung-der-BRD-Exekutive” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1111011-Nr26-Erlass-Privathaftung-der-BRD-Exekutive”




RGBl-1109242-Nr24-Erlass-General-Privathaftung

Erlaß, betreffend der General-Privathaftung aller Handlungen die gegen das Deutsche Reich und sein Volk gerichtet sind
erlassen am 24.09.2011, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 14.02.2014

In Kraft gesetzt am 28.10.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 24

§ 1.

Alle sogenannten Amtsträger, Bedienstete, Minister, Staatssekretäre, Polizeibehörden, Bundesbehörden, Bundesglieder, Selbstverwaltungen wie z.B. Körperschaften, Landräte, Stadträte, Bürgermeister und deren Stellvertreter, alle Gemeinderäte und Stadträte, alle Parteien und politische Organisationen, gegründet und geführt in der Bundesrepublik Deutschland, alle Vorstände, Geschäftsführer und deren Stellvertreter der gesamten Presse, alle Vorstände und Geschäftsführer der gesamten Finanzdienstleistungen und Versicherungen, alle Vorstände und Geschäftsführer der Deutschen Bahn und der Deutschen Post,  alle Direktoren und Präsidenten sowie deren Stellvertreter der im Bundesgebiet handelnden Justiz haften in einer Gesamtsumme, die mit Inkraftsetzen dieses Erlasses auf einen Gesamtwert in Höhe von 9 Billionen Mark, ausgeschrieben 9.000.000.000.000,- Mark, beziffert ist und je nach weiteren Handlungen nach oben neu erlassen werden kann. Es gilt StGB § 3 in Anwendung zubringen.

§ 2.

Alle Beschlüsse, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen, Handlungen,  die gegen die geltende Verfassung, bzw. gegen die Ordnung und Souveränität Deutschlands und des Deutschen Reiches und gegen die Wohlfahrt und den Schutz des Deutschen Volkes gerichtet waren und noch werden, fallen unter § 1 dieser General-Privathaftung und sind, wenn nötig, zurückzuverfolgen bis zum 28. Oktober 1918.

§ 3.

Ausgeschlossen sind alle Firmen, Verbände, Vereine und Stiftungen die nach geltendem Recht durch die gesetzgebenden Organe, gemäß den geltenden Gesetzen, im Bundesgebiet des Deutschen Reiches registriert sind und sich an die Reichsrechtsordnung halten.

§ 4.

Die Haftungssumme wie in § 1dieses Gesetzes festgelegt, wird auf 12 Millionen Einzelpersonen verteilt, womit jede in Haftung gebrachte Person aus den unter § 1 dieses Gesetzes festgelegten Bereichen, eine Schadenersatzsumme von 750.000,00 Mark an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu entrichten hat und demgemäß zur monatlichen Ratenzahlung im Verhältnis von mindestens 1 von Hundert des aktuellen Schuldenstandes verpflichtet ist.

Gegen dieses Gesetz ist das Rechtsmittel nur vor staatlich anerkannten Gerichten möglich, ebenso sind in der Haftungssumme eventuelle staatlich festgelegte Zinsen noch zu berücksichtigen.

§ 5.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1109242-Nr24-Erlass-General-Privathaftung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1109242-Nr24-Erlass-General-Privathaftung




RGBl-1109221-Nr22-Gesetz-Ueberwachung-Geschwindigkeit ( Radargeräte, Blitzer, Kameras )

Gesetz, betreffend Geschwindigkeitsmessungen zur Überwachung
des Straßenverkehrs im Deutschen Reich
gegeben am 22.09.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 22

§ 1.

Alle mobilen und fest installierten Geschwindigkeits- und Meßanlagen sowie Meßgeräte, die zur Erfassung und Überwachung des Straßenverkehrs im Deutschen Reich dienen, unterliegen mit Inkraftsetzen dieses Gesetzes den Weisungen und der Genehmigungspflicht durch das Reichsverkehrsamt.

§ 2.

Alle derzeit bestehenden Überwachungsstellen bedürfen der Genehmigung des Reichsverkehrsamtes. In dringenden Fällen ist die Genehmigung der Reichspolizei einzuholen.

§ 3.

Überwachungsstellen dürfen nur an Unfallschwerpunkten in Bereichen mit hoher Gefahrenquelle installiert werden. Näheres bestimmt die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1109221-Nr22-Gesetz-Ueberwachung-Geschwindigkeit” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1109221-Nr22-Gesetz-Ueberwachung-Geschwindigkeit




RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Nationalhymne ( Deutschlandlied, Lied der Deutschen, Deutsche Hymne )

Allerhöchster Erlaß, betreffend der Deutschen Nationalhymne
(Das Lied der Deutschen, Deutschlandlied, Deutsche Hymne)

erlassen am 24.09.2011, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 18.07.2013

In Kraft gesetzt am 01.10.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 23


1.
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze,
Brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!

2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang,
Sollen in der Welt behalten,
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern,
Unser ganzes Leben lang,
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

3.
Einigkeit und Recht und Freiheit,
Für das deutsche Vaterland,
Danach laßt uns alle streben,
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit,
Sind des Glückes Unterpfand,
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!

4.
Über Länder, Grenzen, Meere,
dringt der Ruf, ein Wille nur,

überall wo Deutsche wohnen,
zu dem Bunde klingt der Schwur!

Niemals werden wir uns beugen,
Unrecht nie als Recht ansehn,

Hand in Hand im Deutschen Reiche,
alle Zeit zusammenstehn!

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Lied-der-Deutschen”

Reichsgesetzblatt “RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Nationalhymne” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Nationalhymne”




RGBl-1109181-Nr21Verordnung-Amtstraegerbefreiung

Verordnung, betreffend freier Zugang zu öffentlichen Gebäuden
und freie Fahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln im Deutschen Reich
verordnet am 18.09.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 01.10.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 21

§ 1.

Alle Amtsträger und Bediensteten des Deutschen Reiches haben freien Zugang zu allen öffentlichen Dienststellen und Behörden in den völkerrechtlichen Grenzen des Deutschen Reiches.

§ 2.

Alle Amtsträger und Bediensteten des Deutschen Reiches haben freie Fahrt auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln in den völkerrechtlichen Grenzen des Deutschen Reiches.

§ 3.

Folgender Text ist in den Amts- und Dienstausweisen der Amtsträger oder Bediensteten des Deutschen Reiches anzugeben: Der Inhaber dieses Amts- bzw. Dienstausweises des Volks- und Heimatstaates Deutsches Reich hat freien Zutritt zu allen Dienststellen, Betrieben, Einrichtungen, Liegenschaften und sonstigen Grundstücken des Deutschen Reiches. Ihm ist von allen Behörden jede Unterstützung zu gewähren, deren er in Ausübung seines Dienstes bzw. Amtes bedarf. Der Inhaber hat im Sinne seines angenommenen Staatsauftrages, auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln in den völkerrechtlichen Grenzen des Deutschen Reiches, freie Fahrt.

Der Inhaber dieses Amts- bzw. Dienstausweises ist Deutscher nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1109181-Nr21-Verordnung-Amtstraegerbefreiung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1109181-Nr21-Verordnung-Amtstraegerbefreiung




RGBl-1109131-Nr19-Erlass-Ba-Heimathwesen

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung vom Bundesamt für das Heimathwesen  
erlassen am 13.09.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 01.10.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 19

Dieses Gesetz wurde durch das “RGBl-2010031-Nr09-Gesetz-betreffend-Reichsamt-für-Heimathewesen” vom 03.10.2020 gegenstandslos

Zum Zwecke der Schaffung einer oberen Behörde im Deutschen Reich wird das „Bundesamt für das Heimathwesen“ errichtet und dem Reichsjustizamt unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Heimathwesen fallenden Handlungen.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
“Staatssekretär für das Heimathwesen”.

Die einzelnen Aufgaben vom „Bundesamt für das Heimathwesen“ bestimmt der Staatssekretär des Reichjustizamtes in Abstimmung mit dem Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.