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Amtliches Mitteilungsblatt
des Deutschen Reiches

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09.
März
2012

In Kraft gesetzt am 09.03.2012 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger, mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages.

09.
03.
2012

In der 42. Tagung des Volks-Bundesrathes, der 19. Tagung des Volks-Reichstages und der 43. Tagung des Volks-Bundesrathes wurde den "Vorschriften für die institutionalsierten Reichsorgane", eingereicht durch den Staatssekretär des Innern, die Zustimmung erteilt.


Vorschriften für die institutionalisierten Reichsorganen.
Aktenzeichen:
VIRO-2301-SdI-012, vom 23.01.2012, im Namen des Deutschen Reiches

Es gelten unter anderem folgende Vorschriften:

a)     Es gilt, die Verfassung und die Gesetzgebung zum Stand 28. Oktober 1918 und alle im Deutschen Reichs-Anzeiger deutscher-reichsanzeiger.de  veröffentlichten Gesetze und Vorschriften;

b)     Es gilt, der Antrag und die Bewerbung für das betreffende Amt, bzw. für die betreffende Aufgabe, Volks-Bundesrath, Volks-Reichstag, Reichsamt die dem Volks-Bundesrath zur Abstimmung vorgelegt wurde. Der Lebenslauf liegt dem Antrag bei;

c)     Der Volkseid liegt eigenhändig unterzeichnet dem Antrag bei und nach Zustimmung der Bewerbung soll dieser laut ausgesprochen werden;

d)     Es gelten, die Vorschriften „Wie-werden-wir-Amtstraeger“ und „VRT-Tagungsablauf“;

e)     Es gelten, die Hausordnungen des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages;

f)       Es gilt, das Mitbestimmungsrecht der VBR-VRT-Kommission;

g)      Es gilt, die Vorschrift „Ausbildungsvorschrift-fuer-Amtsbewerber“.

      Die ausführlichen Vorschriften, sind bei den jeweiligen Reichsorganen einzusehen.

Neubewerber erhalten diese Vorschriften zum Zeitpunkt der Bewerbung ausgehändigt.


Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 21. Tagung

Verordnet am 31.01.2012, im Namen des Deutschen Reiches

nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 02

Gemäß Artikel 12 der Verfassung wird der Volks-Reichstag am 28. April des Jahres berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-12031251-Nr02-Verordnung-VRT21-Einberufung" Amtsschrift

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: ../daten/FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


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