Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 22. Tagung
Verordnet
am 06.05.2012, im Namen des Deutschen Reiches
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 03
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag
am 16. Juni des Jahres berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke
wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1205061-Nr03-Verordnung-VRT22-Einberufung" Amtsschrift
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